Mannheim: Regelungen für die kommenden Feiertage 2017

Mannheim – Der diesjährige Reformationstag (31. Oktober 2017) ist aus Anlass des 500. Jahrestages der Reformation Martin Luthers einmalig bundeseinheitlich gesetzlicher Feiertag. Somit gilt an diesem Tag der an Sonn- und Feiertagen übliche gesetzliche Ladenschluss und das Verbot öffentlich bemerkbarer Arbeiten. In der Nähe von Kirchen sind zudem alle Aktivitäten zu unterlassen, die die Gottesdienste stören könnten. Es gelten jedoch keine Einschränkungen, die über den üblichen Sonntagsschutz hinausgehen.

Tanzverbote gelten an Allerheiligen (1. November) und am Buß- und Bettag (22. November) von jeweils 3 Uhr bis 24 Uhr sowie am Volkstrauertag (19. November) und Totengedenktag bzw. Totensonntag (26. November) von jeweils 5 Uhr bis 24 Uhr.

Zudem sind am Totengedenktag (26. November) alle öffentlichen Veranstaltungen, die der Würde des Tages zuwiderlaufen, ganztätig und Sportveranstaltungen vor 13 Uhr verboten.

An Allerheiligen (1. November), am Volkstrauertag (19. November), Buß- und Bettag (22. November), Totensonntag (26. November), an Heilig Abend (24. Dezember) und am 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember) ist zudem der Betrieb von Spielhallen und Geldspielgeräten in Gaststätten unzulässig.

Weitere Informationen bitte über schriftliche Anfrage:
Fax: 0621/293 9066
E-Mail: bereich31@mannheim.de