Heidelberg – Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2017 einen aus 15 Mitgliedern bestehenden besonderen beschließenden Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl des Landrats bestimmt, da die Amtszeit von Landrat Stefan Dallinger am 30.04.2018 abläuft. Die erste Sitzung des Ausschusses am 24.10.2017 eröffnete das älteste Mitglied, Kreisrat Bruno Sauerzapf. Es ist nach den Bestimmungen der Landkreisordnung die Aufgabe dieses Gremiums für einen rechtmäßigen Ablauf des Ausschreibungs- und Wahlverfahrens zu sorgen.
Die Mitglieder des Ausschusses wählten einstimmig Kreisrat Bruno Sauerzapf (CDU), Leimen, zu ihrem Vorsitzenden. Es ist bereits die vierte Landratswahl, in welcher Bruno Sauerzapf diesem Ausschuss vorsteht. Das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden entfiel auf Kreisrat Dr. Ralf Göck (SPD), Brühl. Der Ausschuss beschloss einstimmig, die Stelle des Landrates des Rhein-Neckar-Kreises im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises am 27.10.2017 öffentlich auszuschreiben. Der Zusatz „Der bisherige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.“ soll in die Stellenausschreibung mitaufgenommen werden.
Die Bewerbungsfrist läuft auf die Dauer eines Monats und endet somit am 27.11.2017, da der 26.11.2017 ein Sonntag ist.
Der Ausschuss tagt erneut am 19. Dezember zur Sichtung der eingegangenen Bewerbungen nebst Bewerbungsunterlagen. Diese werden, so sieht es § 39 der Landkreisordnung vor, dem Innenministerium Baden-Württemberg vorgelegt. Das Ministerium und der Ausschuss benennen gemeinsam die Kandidaten für das Amt des Landrats, da der Landrat sowohl staatliche wie kommunale Aufgaben wahrzunehmen hat.
Auf der Grundlage dieser Vorschläge findet am Dienstag, 13. März 2018, die Wahl des Landrats in einer Sondersitzung des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises statt.