Kreis Südliche Weinstraße – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Anhänger verliert Ladung
Herxheim (ots) – 26. Oktober 2017, 8-8.10 Uhr Am Donnerstagmorgen befuhr ein VW Caddy-Fahrer die Landstraße von Herxheim nach Rohrbach. Vor ihm befand sich ein Pkw mit Anhänger, der aus dem Industriegebiet kam. Während der Fahrt löste sich bei dem Anhänger die Schutzplane und Teile der Ladung (Fliesen) fielen auf die Fahrbahn und gegen den VW Caddy. Dabei wurde die vordere Stoßstange beschädigt. Der Schaden wird auf 600 Euro geschätzt. Der Geschädigte machte durch Hupen auf den Unfall aufmerksam und versuchte den Vordermann zum Anhalten zu bewegen. Dies gelang nicht und der Unfallverursacher fuhr auf die Autobahn in Richtung Karlsruhe davon. Von dem Verursacherfahrzeug ist nur bekannt, dass es sich um einen hellen Pkw handelt mit einem neuwertigen Anhänger. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 06341- 2870 entgegen.
Kind den Tretroller geklaut
Herxheim (ots) – 25. Oktober 2017, 17.45 – 18 Uhr Nur wenige Minuten der Abwesenheit genügten, dass ein City-Roller (Tretroller) in der Oberen Hauptstraße vor dem CAP-Markt gestohlen wurde. Der gebrauchte Roller der Marke Hudora hat einen Neuwert von 180 Euro und gehörte einem 11-jährigen Jungen. Der Roller fällt auf, da er rote Gummigriffe hat und auf dem Stellbrett weiße Totenköpfe aufgedruckt sind. Wer Hinweise über den Verbleib des Rollers geben kann, möge sich bitte mit der Polizei unter der Telefonnummer 06341-2870 in Verbindung setzen.
Auch exakt 0,50 Promille sind zu viel
POL-PDLD: Auch exakt 0,50 Promille sind zu viel Polizei Edenkoben Bild-Infos Download Edesheim (ots) – Am Abend des 26.10.2017 wurde bei einem 69-jährigen Fahrzeugführer aus dem Landkreis Karlsruhe während einer Verkehrskontrolle in Edesheim vorangegangener Alkoholkonsum festgestellt. Auch wenn der PKW-Fahrer hiernach auf der Dienststelle mit einem Atemalkoholwert von 0,50 Promille die unterste Grenze des ordnungswidrigen Handelns erreichte, erwartet ihn nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister.