Mainz – Gegen die ehemaligen Vorstände des 1. FSV Mainz 05 sind derzeit keine Strafverfahren anhängig.
Diese Erkenntnis hat der Aufsichtsrat des 1. FSV Mainz 05 über den von ihm beauftragten Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf im Rahmen der an diesem Donnerstag, 2. November von der Mainzer Staatsanwaltschaft gewährten Akteneinsicht gewonnen.
Auch sind als Konsequenz aus den bislang erfolgten drei Strafanträgen gegen ehemalige Vorstände des 1. FSV Mainz 05 mangels konkreter Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten durch die Staatsanwaltschaft Mainz keine Ermittlungsverfahren aufgenommen worden.
Auf Basis dieser Erkenntnisse wird sich der Aufsichtsrat des 1. FSV Mainz 05 in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 14. November unter Einbeziehung des Sonderprüfberichts des Wirtschaftsprüfers mit der Entlastung des ehemaligen Vorstands befassen. Diese Entlastung war im Rahmen der Mitgliederversammlung am vergangenen Montag aus formalen Gründen vertragt worden.