Darmstadt – Mit den Herbstwinden ist auch wieder die Zeit des Drachensteigens gekommen – vielerorts sind die bunten Kunstwerken jetzt weder am Himmel zu sehen. Doch das Spiel mit der Schnur kann böse enden: Ein Drachen, der sich in einer Oberleitung verfängt, kann nicht nur den Zugverkehr lahm legen, sondern dem, der ihn in der Hand hält auch einen tödlichen Stromschlag versetzen. Darauf weist das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als zuständige Luftfahrtbehörde in Südhessen hin.
Das Drachen-Steigen ist rund um den Frankfurter Flughafen ebenso tabu wie im Umfeld von kleineren Flug- und Hubschrauberlandeplätzen. Um Gefahren für die Luftfahrt vorzubeugen, ist ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern zum jeweiligen Flugplatz-Gelände einzuhalten und die Drachenschnur darf maximal 100 Meter lang sein. Für eine längere Drachenschnur muss beim RP Darmstadt eine Genehmigung beantragt werden.
In der Nähe von elektrifizierten Bahnlinien (Eisen- und Straßenbahn), Hochspannungs- und Telefonfreileitungen dürfen Drachen ebenfalls nicht aufsteigen. Der Abstand zu den Leitungsmasten sollte mindestens das Doppelte der Drachenschnur-Länge betragen. Dieser Mindest-Abstand gilt auch in der Nähe von Straßen – insbesondere Autobahnen. Ein plötzlich gegen die Windschutzscheibe prallender Drachen kann zu Unfällen führen und schwerwiegende Folgen haben. Hier gilt – wie generell –, dass Eltern für ihre Kinder haften.