Hünstetten-Limbach – (pl)Nach dem sexuellen Übergriff auf ein 11-jähriges Mädchen in Hünstetten-Limbach ermittelt die Arbeitsgruppe der Wiesbadener Kriminalpolizei weiterhin mit Hochdruck und wendet sich nun gemeinsam mit der Wiesbadener Staatsanwaltschaft mit einem erneuten Fahndungsaufruf an die Öffentlichkeit.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung mit dem Phantombild sind bislang mehr als 350 Hinweise bei den Ermittlern eingegangen. Die aus dem örtlichen und überörtlichen Umfeld kommenden Hinweise wurden und werden noch allesamt ausgewertet und überprüft. Ein konkreter Täterhinweis war jedoch bislang noch nicht dabei. Es ist nicht auszuschließen, dass es sich bei dem Täter um einen Mann handelt, der keinen festen Bezug zum Tatortbereich hat.
Der Täter soll 40- 45 Jahre alt, ca. 1,70- 1,75 Meter groß gewesen sein und einen dicken Bauch, einen Dreitagebart, dünne, ganz kurze, dunkle, abstehende Haare sowie auffällig gelbe und breite Zähne gehabt haben.
Mittlerweile wurden weitere Details bezüglich der Bekleidung des Täters bekannt, welche für die Öffentlichkeitsfahndung von Bedeutung sind. Mit den neuen Erkenntnissen haben die Ermittler ein Ganzkörperphantombild des Täters erstellt und bitten die Bevölkerung nun erneut um Mithilfe bei der Fahndung nach dem Täter.
Der Täter soll eine längsgestreifte schwarz-weiße Strickjacke mit einem Reißverschluss getragen haben. Unter der Strickjacke sei der Täter mit einem dunkelbraunen Langarmshirt aus Strick bekleidet gewesen. Bei der getragenen Hose soll es sich um eine beige Arbeitshose mit mindestens drei aufgesetzten Taschen an jedem Hosenbein gehandelt haben. An den aufgesetzten Taschen soll jeweils ein Knopf in der Mitte angebracht gewesen sein. Darüber hinaus soll der Täter schwarze, knöchelhohe Schuhe mit einer abgerundeten Spitze getragen haben. Möglicherweise können sich Personen unter anderem auch in einem anderen Zusammenhang an eine solche Bekleidung erinnern.
3000 Euro Belohnung ausgesetzt!
Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft hat für Hinweise, welche zur Ermittlung, Identifizierung und Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro ausgesetzt. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
Das Hinweistelefon der AG-Limbach ist nach wie vor unter der Telefonnummer (0611) 345-3201 erreichbar. Darüber hinaus können Hinweise auch per Mail unter ag-limbach.ppwh@polizei.hessen.de an die Ermittler weitergegeben werden.