Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Verkehrsunfall mit verletztem Radfahrer
Lambsheim (ots) – Am Samstagnachmittag gegen 16:50 Uhr kam es auf der K6 zwischen Frankenthal-Flomersheim und Lambsheim zu einem Verkehrsunfall. Ein 67-jähriger Fahrradfahrer übersah beim Überqueren der K6 den darauf fahrenden Pkw, so dass es zum Zusammenstoß kam. Der Radfahrer kam zu Fall und zog sich leichte Verletzungen zu. Er trug zum Unfallzeitpunkt keinen Helm. Er musste zur Behandlung mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden. Der Fahrradfahrer war alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,12 Promille. Ihm wurde im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen.
In der letzten Zeit fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Bereits mit einem Alkoholwert ab 0,3 Promille ist eine Strafbarkeit möglich, wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
Verletztes Rad fahrendes Kind in Schifferstadt
Schifferstadt (ots) – Am Freitagmorgen, dem 03.11.2017, kam es gegen 08:00 Uhr im Neustückweg zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Rad fahrenden Kind – einem 13-jährigen Mädchen – und einer 23-jährigen Pkw-Fahrerin: Während das Mädchen mit seinem Fahrrad an dem rechts geparkten Fahrzeug vorbeifahren wollte, öffnete die Autofahrerin die Fahrertür. Das Kind blieb mit einer Pedale an der Tür hängen und stürzte. Hierbei zog sie sich eine Schürfwunde am Kopf zu – die 13-Jährige trug KEINEN Helm. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte kümmerte sich ein 14-jähriges Mädchen intensiv um die Verunfallte. Das Mädchen wurde im Anschluss von einem Rettungswagen vorsorglich ins Krankenhaus verbracht; zur Erstversorgung war außerdem ein Rettungshubschrauber samt Notarzt im Einsatz.
Wiederholte Sachbeschädigung an Pkw in Altrip
Altrip (ots) – In der Nacht von Donnerstag, 02.11.2017 auf Freitag, 03.11.2017, wurden an einem geparkten Pkw Ford Mondeo in der Moltkestraße drei Reifen platt gestochen. Dasselbe Fahrzeug wurde in jüngster Vergangenheit jedoch bereits zweimal „Opfer“ ähnlich/gleich gelagerter Straftaten: Am 19.10.2017 wurden bereits vier Reifen platt gestochen, am 30.10.2017 wurde das Fahrzeug mit schwarzer Farbe besprüht. Hinweise zum bislang unbekannten Täter nimmt die Polizeiinspektion Schifferstadt unter der 06235 4950 oder per Mail unter pischifferstadt@polizei.rlp.de entgegen.
Laser-Geschwindigkeitskontrollen in Mutterstadt
Mutterstadt (ots) – Gleich an zwei Tagen führte die Polizeiinspektion Schifferstadt Geschwindigkeitskontrollen mit einem Lasermessgerät in Mutterstadt durch: Am 03.11.2017 wurde nachmittags in der Schifferstadter Straße gemessen, insgesamt 23 Geschwindigkeitsverstöße wurden geahndet, der Schnellste war in der 30-km/h-Zone mit 55 km/h unterwegs. Am 04.11.2017 fand vormittags eine Messung im Pfalzring statt, ebenfalls in einer 30-km/h-Zone: Hier wurden 22 Verstöße festgestellt, der „Spitzenreiter“ war 49 km/h schnell.
Spritztour „ohne Lappen“ in Schifferstadt
Schifferstadt (ots) – Kurz nach Mitternacht am 05.11.2017 führte eine Streife der Polizeiinspektion Schifferstadt in der Mannheimer Straße eine Fahrzeugkontrolle durch. Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrer erst 17 Jahre alt war und noch keine Fahrerlaubnis besaß. Der junge Mann räumte ein – trotz Verbot der Eltern – sich das Familienauto „ausgeliehen“ zu haben, als die Eltern zuhause schliefen, um zu seiner Freundin zu fahren. Nicht nur den jungen Mann erwartet ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern auch seine Eltern als Halter des Fahrzeugs wegen des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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