Saarbrücken – 4.400 Euro zahlte am vergangenen Mittwoch (08.11.17) ein spanisches Transportunternehmen an den Saarbrücker Zoll, weil es bei einer Kontrolle gleich zwei Mal auffiel.
Der Zoll stellte bei einem aus Frankreich über die Autobahn 6 einreisenden Schwertransport einen Zusatztank auf der Ladefläche fest. Auf den ersten Blick war der Tank nicht als solcher zu erkennen, aber schließlich führte der Schlauch zur Entnahme des Kraftstoffs die Zöllner auf die richtige Fährte.
Kraftstoffe in Zusatztanks sind nicht steuerfrei. Weil sich darin allerdings 900 Liter Kraftstoff befanden, musste der Fahrer 450 Euro Energiesteuer zahlen. Außerdem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250 Euro für die zu erwartende Strafe im Steuerstrafverfahren erhoben.
Die routinemäßige Überprüfung der Firma ergab darüber hinaus, dass das Transportunternehmen noch Schulden in Höhe von 3.700 Euro hatte -der Bescheid eines hessischen Regierungspräsidiums war noch nicht beglichen worden. Die Schulden wurden sofort vom Zoll vollstreckt.
„Einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, ist eine zentrale Aufgabe des Zolls. Teil dieses fairen Wettbewerbs ist, dass alle die gleiche Steuerlast zu tragen haben. Deshalb ist es wichtig, dass wir Kontrollen durchführen, Verstöße beanstanden, Steuern nacherheben und – wenn notwendig – auch Zahlungen erzwingen“,
so Hans Barth, Leiter des Hauptzollamts Saarbrücken.
Nachdem die alten und neuen Schulden in Höhe von insgesamt 4.400 Euro beglichen worden waren, konnte der Fahrer seine Reise nach Sachsen-Anhalt fortsetzen. Diese Überprüfung war Teil der am 08. November durchgeführten mobilen Kontrollen an der deutsch-französischen Grenze, bei denen LKWs und Kleintransporter im Blickpunkt des Zolls standen.
Zusatzinformation: Vollstreckung/Grenzausschreibungsliste: Eine Aufgabe des Zolls ist, ausstehende Steuern, Beitragsforderungen und zu Unrecht ausgezahlte öffentlich-rechtliche Geldleistungen beizutreiben. Neben eigenen Steuer- und Abgabenforderungen (zum Beispiel Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Energiesteuer) werden auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen für sogenannte Fremdgläubiger, wie zum Beispiel die Agenturen für Arbeit, Krankenkassen, und Berufsgenossenschaften vollstreckt. Damit wird die Leistungsfähigkeit des Staates gesichert sowie die Steuergerechtigkeit und die Gleichbehandlung von Beitragszahlern durchgesetzt.
Bei Schuldnern, deren Wohn- oder Geschäftssitz nicht im Bundesgebiet liegt, können auch die Beschäftigten der Kontrolleinheiten Vollstreckungsmaßnahmen vornehmen. Forderungen gegen ausländische Personen oder Unternehmen werden in einer „Grenzausschreibungsliste“ zusammengeführt und im Rahmen von Zollkontrollen vollstreckt.