Germersheim – Angestoßen durch den Hochhausbrand im Londoner Greenfell Tower werden bundesweit Hochhäusern hinsichtlich der Einhaltung brandschutztechnischer Bestimmungen überprüft. In Rheinland-Pfalz hat das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde die Kreisverwaltungen aufgefordert, die Hochhäuser in ihrem Zuständigkeitsbereich ebenfalls zu überprüfen.
Im Landkreis Germersheim finden sich insgesamt 19 Hochhäuser. Gemäß der Landesbauordnung sind Hochhäuser Gebäude, bei denen der Fußboden eines Aufenthaltsraums mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Diese Grenze beruht u.a. auf den, ab dieser Höhe eingeschränkten Möglichkeiten zur Personenrettung – auch mittels Drehleiter der Feuerwehr.
Die Kreisverwaltung hat vor diesem Hintergrund alle Objekte auf ihre Genehmigungssituation geprüft und vor Ort in Augenschein genommen. Nach der Kontrolle sind lediglich bei sechs Objekten Fragen hinsichtlich der verwendeten Dämmstoffe der Fassade offengeblieben.
In Zusammenarbeit mit den Eigentümern konnte die Situation durch die Vorlage entsprechender Nachweise für zwei der Objekte positiv geklärt werden. Für die verbleibenden vier Objekte dauern die Prüfungen noch an.
Einer dieser Fälle betrifft ein Germersheimer Hochhaus. Dieses wurde 1963 als Schwesternwohnheim errichtet und 1996 als Wohnhaus umgenutzt. Im Zuge der Umnutzung wurde die Außenfassade neu gestaltet und gedämmt. Das Gebäude überschreitet an der Westseite die Höhengrenze für Hochhäuser.
Im Zuge der nun erfolgten Prüfung hat sich herausgestellt, dass ein im Hochhausbereich nicht zugelassener Dämmstoff verwendet wurde. Nach einer Vorabinformation wurde dies im Zuge einer Probenentnahme des Materials bestätigt. Weiter prüft die Kreisverwaltung die damalige Genehmigung. In dieser ist das Gebäude nicht als Hochhaus eingestuft. Von der Westseite her ist die Höhe von 22 m überschritten, was die Kreisverwaltung veranlasst, die damalige Baugenehmigung nochmals zu überprüfen.
An erster Stelle steht bei den laufenden Prüfungen die Sicherheit der Bewohner. Daher hat die Kreisverwaltung nach der vorläufigen Information über die Materialeigenschaft bereits gestern, Dienstag, 7. November 2017, von der Eigentümerin unverzüglich Sofortmaßnahmen gefordert, um eine mögliche akute Gefährdung der Bewohner auszuschließen. In Zusammenarbeit zwischen Kreisverwaltung und Eigentümerin konnte noch am gleichen Abend ein Sicherheitsdienst beauftragt werden. Dieser wurde vor Ort durch einen Vertreter der Eigentümerin und Mitarbeiter der Kreisverwaltung eingewiesen. Die Bewohner wurden seitens der Hausverwaltung entsprechend informiert.
Die weiteren Maßnahmen werden nun durch die Kreisverwaltung festgelegt und mit der Eigentümerin erörtert. Erforderlichenfalls wird die Kreisverwaltung die Umsetzung mittels bauaufsichtlicher Verfügungen einfordern.