Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Otterstadt – Schulwegüberwachung
Bei einer Schulwegüberwachung in der Luitpoldstraße wurden zwei Fahrzeugführer beanstandet, die den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. In einem weiteren Fahrzeug wurde ein Kind ohne jegliche Sicherung transportiert.
(Kleinniedesheim) – Verkehrsunfallflucht
Kleinniedesheim (ots) – Am 13.11.2017, gegen 06.25 Uhr, befährt ein 27-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Bus die L457 von Bobenheim-Roxheim kommend in Richtung Kleinniedesheim. Zur gleichen Zeit fahren eine 59-jährige Fiat-Fahrerin und ein 39-jähriger Opel-Fahrer die L457 in entgegengesetzter Richtung. In einer langgezogenen Kurve, in Höhe der dortigen Brücke, überholt ein bislang unbekannter Fahrzeugführer mit einem weißen Kastenwagen die hintereinanderfahrenden Fiat- und Opel-Fahrer, hierbei übersieht er den entgegenkommenden Bus. Als er diesen bemerkt, schert er kurz vor der Fiat-Fahrerin wieder ein, sodass diese stark abbremsen muss. Zu einer Berührung der beiden Fahrzeuge kommt es nicht. Der Bus muss, um eine Kollision zu vermeiden, nach rechts auf den Seitenstreifen ausweichen und setzt mit dem Stoßfänger auf dem Gehweg der Brücke auf. Hierbei entsteht ein Sachschaden in Höhe von etwa 5000 Euro. Der Führer des weißen Kastenwagens flüchtet bislang unerkannt von der Unfallstelle.
Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
(Maxdorf) – Verkehrskontrollen
Maxdorf (ots) – Insgesamt 22 Beanstandungen stellt die Polizei Maxdorf am gestrigen Montag bei der Überwachung des Kreisverkehrs an der Landstraße 454 in Maxdorf in der Zeit von 11.00 Uhr – 12.00 Uhr fest. Vierzehn Verkehrsteilnehmer werden mit einem Verwarnungsgeld belegt, weil sie den Kreisverkehr verlassen haben ohne dies mit dem Fahrtrichtungsanzeiger anzukündigen. Zwei Fahrzeugführer haben den Sicherheitsgurt nicht angelegt und werden mit EUR 30,- verwarnt. Drei Fahrzeugführer haben die vorgeschriebenen Fahrzeugdokumente nicht mitgeführt, die Fahrzeuge von vier Verkehrsteilnehmern weisen technische Mängel auf was entsprechende Mängelberichte nach sich zieht. Das Telefonieren auf dem Fahrrad zieht für den Betroffenen ein Verwarnungsgeld von EUR 55,- nach sich.
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