Ludwigshafen – Der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2016 beläuft sich auf 29 Millionen Euro. Dies entspricht einer Verbesserung von gut 44 Millionen Euro gegenüber den Ansätzen im 2. Nachtragshaushalt (NHH) 2016 und einer Verschlechterung von rund 18 Millionen Euro gegenüber dem Rechnungsergebnis 2015. „Der Jahresfehlbetrag liegt im Vergleich seit 2009 damit weiterhin in einem insgesamt positiven Trend“, stellte Beigeordneter und Kämmerer Dieter Feid am Mittwoch, 15. November 2017, im Rechnungsprüfungsausschuss fest.
Wesentliche Gründe für die Entwicklung waren die insgesamt anhaltend gute Steuerentwicklung, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer, die erneut reduzierten Zinsausgaben und die nachhaltigen städtischen Konsolidierungsanstrengungen. Gleichzeitig stiegen die Personal- und Versorgungsaufwendungen und die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen merklich an. Die Ausgabendynamik im weitestgehend fremdbestimmten Bereich der Sozialen Sicherung verlief ungebremst dynamisch. “Kernproblem und Hauptursache für die negativen Jahresergebnisse ist und bleibt unsere gewaltige strukturelle Unterfinanzierung in den Bereichen Jugend und Soziales“, betonte Feid.
Zu diesen Bereichen gehören insbesondere die Kosten der Unterkunft, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Behinderung und Pflege, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Leistungen für Asylsuchende, die Zuschüsse an Kindertagesstätten, die Hilfen zur Erziehung und die entsprechenden städtischen Personal- und Sachkosten.
Das strukturelle von der Stadt Ludwigshafen zu tragende Gesamtdefizit – das heißt der Saldo von Gesamterträgen zu Gesamtaufwendungen – im Bereich der Sozialen Sicherung belief sich 2016 auf minus 146,2 Millionen Euro.
„Damit wir die vielen vor uns liegenden Herausforderungen und sozialen Problemlagen angemessen bewältigen können, bedarf es endlich einer aufgabengerechten, an den Bedarfen orientierten kommunalen Finanzausstattung“, appellierte Feid erneut an Bund und Land. „Temporäre, statische oder einmalige Hilfen, so wertvoll sie auch sind, reichen nicht aus, um strukturelle Schieflagen in der gesamtstaatlichen Mittelverteilung nachhaltig und dauerhaft zu beseitigen. Bund, Länder und Kommunen sollten jetzt die Kraft und den Mut aufbringen, die derzeitigen volks- und finanzwirtschaftlich historisch günstigen Rahmenbedingungen gemeinsam dafür zu nutzen, den zunehmenden wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten und damit die zunehmende ungleiche Chancenverteilung in unserem Land durch wirksames politisches Handeln entschieden entgegenzutreten. Der Schlüssel dazu liegt in der zukünftigen Soziallastenfinanzierung und der Lösung der Liquiditätskreditverschuldungsproblematik!“, hob Kämmerer Feid hervor.
Das bilanzielle Eigenkapital zum 31. Dezember 2016 verringerte sich durch den Jahresfehlbetrag auf rund 563 Millionen Euro, was noch 52 Prozent des Eröffnungsbilanzwertes vom 1. Januar 2009 entspricht.
Der Finanzmittelfehlbetrag im Finanzhaushalt 2016 beträgt 10,5 Millionen Euro, was einer Verbesserung von knapp 77 Millionen Euro gegenüber dem Ansatz im 2. NHH 2016 entspricht beziehungsweise was dem Niveau des Rechnungsergebnisses 2015 (10,8 Millionen Euro) entspricht.
Das städtische Gesamtinvestitionsvolumen 2016 belief sich auf insgesamt knapp 51 Millionen Euro und lag damit erstmals seit 2009 wieder über den Abschreibungen. 18,9 Millionen Euro davon konnten durch Einzahlungen Dritter gegenfinanziert werden.
Die konsumtive und investive Verschuldung zum 31. Dezember 2016 betrug 1.148 Millionen Euro, 750 Millionen Euro davon Liquiditätskreditschulden und 398 Millionen Euro Investitionskreditschulden.
Die Gesamtverbindlichkeiten der Stadt beliefen sich zum Stichtag auf 1.209 Millionen Euro. Je Einwohnerin und Einwohner entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum 31. Dezember 2016 in Höhe von 7.167 Euro.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der Stadt Ludwigshafen wurde dem Bereich Revision von Kämmerer Dieter Feid fristgerecht vorgelegt. Die anschließende umfangreiche Prüfung durch den Bereich Revision hat zu keinen Einwendungen geführt, die es rechtfertigen, den Jahresabschluss sowie dessen Anlagen nicht festzustellen. „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der vorgelegte Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Ludwigshafen am Rhein“, so Peter Libowsky, kommissarischer Leiter des Bereichs Revision.
Abschließend empfahl er daher dem Rechnungsprüfungsausschuss in dessen heutiger Sitzung, dem Stadtrat die Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2016 zu empfehlen, mit dem Hinweis dass der noch nicht vorliegende Gesamtabschluss zeitnah finalisiert wird und sobald geprüft dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben und öffentlich auszulegen ist.
Somit kann der Stadtrat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2017 den geprüften Jahresabschluss vorschriftsgemäß feststellen und über die Entlastung der Oberbürgermeisterin, des Bürgermeisters und der Beigeordneten beschließen.