Frankfurt: Im Zweifel für den Angeklagten – Als Jugendschöffin urteilt Petra Fourate über das Strafmaß junger Täter

Jugendschöffin Petra Fourate steht vor der Justizbehörde Frankfurt (1) (Foto: Stadt Frankfurt / Rainer Rüffer)
Jugendschöffin Petra Fourate steht vor der Justizbehörde Frankfurt (1) (Foto: Stadt Frankfurt / Rainer Rüffer)

Frankfurt am Main – Es war ein Aufruf in der Hessenschau: Die Stadt Frankfurt sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Petra Fourate, Pädagogin bei der Lebenshilfe, hat sich noch am selben Abend an den Computer gesetzt und ihre Bewerbung geschrieben. „Kolleginnen von mir waren Jugendschöffinnen. Ich habe immer gespannt zugehört, wenn sie davon erzählten, und wollte das auch machen.“

Zahl der Verhandlungen variiert

Fourates Bewerbung hatte Erfolg. Mehrere dutzende Male saß sie in den vergangenen vier Jahren im Gerichtssaal. Und entschied gemeinsam mit einer Richterin oder einem Richter und einem zweiten Jugendschöffen über das Strafmaß für junge Täter, die wegen Hehlerei, Drogenkonsum, Körperverletzung, Diebstahl oder sexuellem Missbrauch angeklagt waren.

Für die Jugendschöffen variiert die Zahl der Verhandlungen. „Zu Beginn des Jahres werden etwa zwölf Termine genannt“, erklärt Fourate. Ob es tatsächlich zu einer Verhandlung kommt, ob sie sich an einem Tag abschließen lässt oder mehrere Termine nötig sind, entscheidet sich kurzfristig. „2017 hatte ich bisher drei Verhandlungen. Ob im Dezember eine weitere ansteht, erfahre ich noch“, sagt sie. Der Arbeitgeber muss die Ehrenamtlichen für die Verhandlungszeit freistellen. Der Lohn wird während der Abordnung weiterbezahlt. Oder, falls der Arbeitnehmer dies ablehnt, vom Gericht übernommen. Anwesenheit ist für die Laienrichter Pflicht – Urlaube müssen sie zu Jahresbeginn bekanntgeben, so dass ein Hilfsschöffe die Termine übernehmen kann.

Es gilt die Zweidrittelmehrheit

Eine Verhandlung dauert einen halben, manchmal einen ganzen Tag. Erst bei Gericht erfahren die Schöffen, um welche Tat es geht. In der Verhandlung werden Tathergang und eventuelle Vorstrafen dargestellt, sozialer und familiärer Hintergrund des Angeklagten beleuchtet. „Ich mache mir im Vorfeld keine Gedanken. Ich verlasse mich auf die Ausführungen von Richter, Staatsanwalt und Verteidigung“, sagt Petra Fourate. Nach Anhörung der Anwesenden und den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung ziehen sich Richter und die beiden Schöffen zurück, um das Strafmaß festzulegen.
„Es gilt die Zweidrittelmehrheit“, erklärt Petra Fourate. „Theoretisch können wir Schöffen den Richter überstimmen.“

In ihrer Laufbahn sei das bisher nur ein einziges Mal vorgekommen. Es ging um sexuellen Missbrauch. Doch die Indizien reichten nicht aus, um dem Angeklagten die Tat stichhaltig nachzuweisen. Zudem habe sich das Opfer während der Verhandlung immer wieder in Widersprüche verstrickt. Fourate und ihr Schöffenkollege stimmten aus Mangel an Beweisen der Empfehlung des Richters nicht zu; der mutmaßliche Straftäter wurde nicht verurteilt. „Er war ein unangenehmer Angeklagter“, erinnert sich die Jugendschöffin, „dennoch gilt: Im Zweifel für den Angeklagten!“

Wie kann man Straftaten verhindern?

Die Schöffin selbst stellt sich immer wieder die Frage, was die Gesellschaft tun könnte, um Straffälligkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Oder wie man einem jungen Mann helfen könne, von der schiefen Bahn auf den rechten Weg zu gelangen. „Strafen müssen sein“, meint sie. Ideal wäre es aus ihrer Sicht, einsichtigen Straftätern darüber hinaus eine Perspektive zu bieten, etwa mit einer begleiteten Ausbildung. „Oftmals erreicht man die Angeklagten nicht“, sagt sie. Bei einigen mache es während der Verhandlung aber Klick. „Wenn man diese jungen Leute unterstützt, hätten wir schon etwas gewonnen.“

Petra Fourate übt ihre Tätigkeit als Jugendschöffin mit Leidenschaft und Herzblut aus. „Es ist ein wichtiges Ehrenamt. Es ist spannend. Und ich hatte schon immer ein Faible für Recht und Gerechtigkeit. Hätte ich nicht Pädagogik studiert, dann Jura.“ Für die kommende Amtsperiode der Jugendschöffen 2019 bis 2023 hat sie sich bereits beworben.

Interesse? Jetzt bewerben!

Wer ebenfalls Interesse am Amt der Jugendschöffen hat, kann sich bis 15. Dezember beim Jugend- und Sozialamt, Geschäftsstelle Amt 51 und Gremien 51.ALG, Eschersheimer Landstraße 241-249, 60320 Frankfurt am Main, bewerben – als Haupt- oder als Hilfsschöffe.

Bitte unbedingt Name (Geburtsname), Vorname, Geburtstag und Geburtsort, Adresse, Beruf, evtl. Erfahrungen als Ehrenrichter angeben.

Die Bewerber sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Abs. 2 Satz 2 Jugendgerichtsgesetz) und müssen nach §§ 31 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz die deutsche Staatsbürgerschaft und ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main (Stichtag 05.03.2018) haben. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt, aber nicht älter als 69 Jahre sein (zum 01.01.2019).

Detaillierte Informationen finden sich auf dieser Seite unter „Download“. Sie sind ebenfalls telefonisch unter 069/212-34141 oder 069/212-49698 sowie per E-Mail an Geschaeftsstelle.Amt51@stadt-frankfurt.de erhältlich.

Das Schöffenamt

Die Stadt Frankfurt am Main sucht für die kommende Amtsperiode 380 Jugendschöffen – 190 Frauen und 190 Männer. Zu Beginn ihrer Tätigkeit legen sie einen Eid ab, wonach sie „nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person“ urteilen werden. Die ehrenamtlichen Richter sind unabhängig und einzig dem Gesetz unterworfen, sie sind zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet. Im Gerichtssaal vertreten sie das Volk und sollen damit dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu erhalten. Eine Amtsperiode dauert vier Jahre. Wird man von seiner Heimatgemeinde als Schöffe bestimmt, kann man das Amt nicht ablehnen. Finden sich auf diesem Weg nicht ausreichend Ehrenamtliche, rufen die Gemeinden dazu auf, sich als Schöffen zu bewerben.

Informationen zum Amt der Schöffen und Jugendschöffen finden sich auf: http://bit.ly/2mApnNt