Kreis Bad Dürkheim: Straffälliger Asylbewerber – Kreis sieht weiterhin Land in der Pflicht

Landrat Ihlenfeld und Bürgermeister Lorch wenden sich erneut an Ministerin Spiegel und Ministerpräsidentin Dreyer

Das Kreishaus in Bad Dürkheim (Foto: Holger Knecht)
Das Kreishaus in Bad Dürkheim (Foto: Holger Knecht)

Bad Dürkheim / Haßloch – „Ein Bedauern der Situation vor Ort ist bei Weitem nicht ausreichend“ – mit diesen Worten haben sich Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld und Haßlochs Bürgermeister Lothar Lorch in dieser Woche erneut an Integrationsministerin Anne Spiegel und erstmals direkt an Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt. Gegenstand des Appells ist der straffällige Asylbewerber aus Somalia, der derzeit in Haßloch untergebracht ist.

Als Antwort auf ein vorheriges Schreiben, in dem der Landrat bereits Ende August das Land um Hilfe bat, drückte die Ministerin ihre persönliche Beunruhigung über die Situation aus, stellte jedoch klar, dass eine Unterbringung des Asylbewerbers in einer Landeseinrichtung nicht möglich sei. Erneut fordern nun Landrat Ihlenfeld und Bürgermeister Lothar Lorch das Land auf, den somalischen Straftäter in einer geeigneten Unterkunft des Landes unterzubringen, die auf die spezifischen, besonderen Anforderungen besser eingehen und damit auch für mehr Sicherheit sorgen kann. „Die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind im Umgang mit solch gefährlichen Personen überfordert und sehen hier eine Verantwortung der Bundesländer.“ Es ginge dabei nicht um die Unterkunft von Problemfällen in einer Erstaufnahmeeinrichtung: Gesetzlich wäre es ohne weiteres möglich, andere spezifische Landeseinrichtungen zu schaffen. Länder wie Bayern und Baden-Württemberg verfügen mit Erfolg über derartige zentrale Einrichtungen, andere Länder arbeiten an Konzepten.

Vor Ort in Haßloch entstehe immer mehr eine kritische Situation, weshalb Landrat und Bürgermeister darauf drängen, dass der Somali an anderer Stelle untergebracht werden sollte. Der Landrat schätzt die Rückfallgefahr als hoch ein, aber auch der Asylbewerber sei zu schützen. „Auf Dauer sehen wir die Sicherheit in Haßloch nicht mehr gewährleistet.“ Das Land müsse adäquate Unterbringungsmöglichkeiten für diesen und andere Fälle schaffen. „Der Verweis auf die eigenen kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten alleine ist jedenfalls nicht zielführend. Zumal wir im konkreten Fall bereits während der Haftzeit eine Vielzahl von Einrichtungen für psychisch kranke Menschen abtelefoniert haben, leider ohne Erfolg.“

Auch aus humanitärer Sicht sei es geboten, den Asylbewerber, der regelmäßig Medikamente aufgrund seiner psychischen Probleme einnimmt, besser zu betreuen, als dies einer Gemeinde allein möglich ist. „Ein geregelter Tagesablauf und eine weitergehende Kontrolle würden die Sicherheit der Allgemeinheit, aber auch seine Sicherheit vor der Allgemeinheit erhöhen.“ Ihlenfeld und Lorch hoffen auf eine schnelle Antwort und baldige Lösung.

Hintergrund:

Ein dem Landkreis Bad Dürkheim zugewiesener Asylbewerber aus Somalia wurde in Deutschland straffällig, nach Verbüßen der Haftstrafe wurde er nach Haßloch verteilt. Hier wird er so engmaschig wie es der lokalen Polizei möglich ist überwacht. Landkreis und Gemeinde sind der Auffassung, dass eine Betreuung in einer Landeseinrichtung sowohl für den Asylbewerber besser geeignet wäre als auch eine höhere Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten könnte.