Pirmasens – Nicht nur die Temperaturen um den Gefrierpunkt, auch der Blick auf den Kalender beweist: Der Winter hält mit dem 1. Dezember 2017 auch meteorologisch Einzug. Bisher haben zwar nur vereinzelte weiße Flocken die Siebenhügelstadt erreicht, aber die Verwaltung ist vorbereitet. Die Mitarbeiter des Wirtschafts- und Servicebetrieb der Stadt Pirmasens (WSP) zeigen Eis und Schnee die Zähne.
Mitarbeiter im Winterdienst:
- Handstreudienst: rund 60 Personen
- Fahrer: 12 (inklusive unserer Mitarbeiter Werkstatt, die zur Not als Fahrer einspringen können)
- Insgesamt sind im Winterdienst direkt etwa 80 Personen eingebunden (inklusive Einsatzleitung, Sachbearbeitung, Kontrolleure, Schlosser).
Was wird gestreut:
- Handstreudienst: Sand-Salz-Gemisch (aus Umweltgründen)
- Fahrbahn: Feuchtsalz (FS 30)
Salzvorrat: Möglichkeit um circa 1.000 Tonnen Streumaterial zu lagern. Wie in den vergangenen Jahren hat die Stadt eine Art Rahmenvertrag abgeschlossen. Das bedeutet, dass eine Belieferung innerhalb von 24 Stunden ohne Mehrkosten erfolgt.
Seit dem Winter 2005/2006 werden die Fahrbahnen mit Feuchtsalz bestreut. Dazu wurden an den Streugeräten zusätzlich Soletanks angebracht. Das Trocken im Streuer mitgeführte Salz wird während der Ausbringung am Streuteller durch diese Sole befeuchtet. Vorteile sind geringere Wehverluste, schnellere und bessere Tauwirkung und deutlich verringerter Salzverbrauch. Diese Maßnahme ist Teil des am 13. November 2006 vom Stadtrat beschlossenen Aktionsplanes zur Verringerung der Feinstaubbelastung in der Stadt und damit ein Beitrag zum vorbeugenden Gesundheitsschutz sowie ein Beitrag zur Reduzierung der Kosten, wie der Beigeordnete Michael Schieler ergänzt. Aus logistischen und wirtschaftlichen Gründen wird die Sole nicht fertig bezogen, sondern im Städtischen Fuhrpark selbst hergestellt. Dazu wurde eine Soleaufbereitungsanlage und ein 20.000 Liter-Lagertank installiert.
Es werden insgesamt ca. 240 km Straße betreut (in Stufe 1 bis 3). Im Regelfall muss jede Fahrspur einzeln geräumt und bestreut werden, d.h. bei einmaligem Betreuen sind von den Streufahrzeugen ca. 480 km zu befahren. Im Handstreudienst werden ca. 170 Tm² betreut. Ein „durchschnittlicher Winterdiensteinsatz“ dauert ca. 3 bis 4
Stunden. Danach gehen die städtischen Mitarbeiter wieder an ihre reguläre Arbeit (wochentags). Sonn- und Feiertags können sie dann nach Hause gehen, müssen allerdings im Regelfall in Bereitschaft bleiben, d.h. nach Alarmierung durch die Einsatzleitung haben sie innerhalb kurzer Zeit wieder in ihrem Winterdienstrevier zu sein bzw. mit dem Streufahrzeug auszurücken.
Bitte der Fahrer an die Bürgerinnen und Bürger: Durchfahrten für die Räum- und Streufahrzeuge freihalten.
Schippen und Streuen im Winter
Vor Beginn des Winterwetters möchte die Stadtverwaltung auf die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung aufmerksam machen. Damit der Straßenverkehr aufrechterhalten werden kann und Schäden durch Winterglätte vermieden werden, müssen die Bürgersteige und Gehwege in einer Breite von 1,50 Meter entlang des Grundstückes bis 6.30 Uhr in verkehrssicherem Zustand sein. Dies gilt nicht nur für bebaute, sondern auch für unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage. Wenn es das Wetter erforderlich macht, müssen Schneeräumen und Streuen mehrmals am Tage, bis 20.00 Uhr, wiederholt werden. Gefrorener oder festgefahrener bzw. festgetretener Schnee muss losgehackt und beseitigt werden. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht beeinträchtigt wird. Straßenrinnen, Entwässerungsanlagen, Durchlässe und Gräben müssen frei bleiben, damit das Oberflächenwasser (besonders bei Tauwetter) abfließen kann. Ebenfalls freizuhalten sind die Hydranten. Glätte wird durch Streuen von abstumpfenden Stoffen, z.B. Sand, beseitigt. Auftaumittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie unschädlich sind. Um Schäden jeglicher Art zu vermeiden, sollten maximal 10 g/qm, das ist etwa ½ Esslöffel Auftaumittel/qm, gestreut werden. Gut geeignet ist eine Mischung aus Salz und Sand im Verhältnis 1:10. Bei Grünstreifen und Baumscheiben ist aus Gründen des Umweltschutzes besondere Vorsicht bei Verwendung von Auftaumitteln geboten. Hier sollten nach Möglichkeit nur abstumpfende Streumittel, z. B. Rheinsand, verwendet werden.
Zum Schluss noch ein Hinweis: Wer seiner Streupflicht nicht nachkommt riskiert eine kostenpflichtige Verwarnung oder ein Bußgeld. Gebrechliche Personen oder Bürger die krank, in Urlaub sind oder beispielsweise wegen eines frühen Dienstbeginns nicht in der Lage sind ihrer Streupflicht nachzukommen, sollten deshalb rechtzeitig daran denken anderen Personen diese Arbeit zu übertragen.