Annweiler – Die Betreuungsbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße und die Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt SÜW, der Lebenshilfe und des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer SÜW präsentieren sich am Samstag, 29. August 2015, von 14.00 bis 20.00 Uhr, mit einer Informationsaktion in Annweiler, Messplatz (im Rahmen des Sommerfestes der Verbandsgemeinde Annweiler).
Ansprechen wollen sie unter anderem Personen, die im Landkreis Südliche Weinstraße als ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer tätig sind.
Dieser Personenkreis, meist sind es Familienangehörige oder Lebenspartner der Betroffenen, werden vom Amtsgericht bestellt. Nicht selten fühlen sich die Betreuerinnen und Betreuer mit den vielfältigen Aufgaben alleingelassen. Sie müssen das Geld verwalten, sich um die Gesundheit des Betroffenen kümmern oder dessen häusliche Pflege organisieren. Oft haben die Betreuerinnen und Betreuer wenig Zeit, um eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Aus diesem Grund wollen die Betreuungsbehörde und -vereine den Kontakt auf der Straße ermöglichen. Beim Einkauf können die Ehrenamtlichen oder interessierte Bürgerinnen und Bürger am Stand vorbeikommen, um mit Fachleuten über Probleme und Fragen rund um die Themen „Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" zu sprechen.
Ergänzend zur persönlichen Beratung liegen kostenlos Broschüren zur Gesetzesgrundlage im Betreuungsrecht, zu Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie zur Vorsorgevollmacht, als Hilfe und Unterstützung für die engagierten Mitmenschen, aus.
Die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine SÜW informieren und beraten gerne auch in Einzelgesprächen individuell über die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Beratungen sind kostenlos und werden bei Bedarf auch zu Hause durchgeführt. Bei den Gesprächen werden Wünsche und Vorstellungen ebenso erörtert wie Vorteile, Risiken und rechtliche Möglichkeiten der einzelnen Vollmachtsarten. In den Gesprächen werden die Ratsuchenden auf die neuesten rechtlichen Bestimmungen einer Vorsorgevollmacht (Möglichkeit der Einwilligung in ärztliche Zwangsbehandlungen) hingewiesen. In Einzelfällen verweist die Betreuungsbehörde auch an Notare oder Rechtsanwälte, sofern dies sinnvoll erscheint. Weiterhin werden auf Anfrage auch Vorträge zu den genannten Themen angeboten.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung SÜW, Roland Held, 06341/940-153.