Mainz – In einer ersten Bewertung hat der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Günther Schartz, Landkreis Trier-Saarburg, das vorgestellte Konzept von Ministerin Spiegel zur Stärkung der Sicherheit in der Abschiebeeinrichtung in Ingelheim als ersten Schritt in die richtige Richtung bewertet. Zugleich machte Schartz aber auch deutlich, dass mit den insoweit an zentraler Stelle betroffenen Kommunen noch niemand seitens der Landesregierung gesprochen habe.
„Nach unserer Vorstellung beginnt nunmehr ein Prozess der ernsthaften Aufbereitung der Probleme im Zusammenhang mit den Kommunen“, so Schartz weiter. Den jetzt von Ministerin Spiegel verkündeten Fünf-Punkte-Plan werte er als ersten Schritt. Es müsse jedoch gesehen werden, dass die Probleme vielfältiger seien und daher im Interesse der Sicherheit eine gründliche Aufarbeitung erforderlich sei.
Land hat die Überwachung zu übernehmen, denn dort liegt das Gewaltmonopol und die Zuständigkeit für Freiheitsentzug
Als einen in diesem Zusammenhang wesentlichen Punkt nannte Schartz auch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in der Sache Haßloch. Hier hatte bekanntlich das Oberverwaltungsgericht eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung durch die Zuweisung eines problematischen Asylbewerbers nicht gefährdet gesehen. „Wenn Spiegel als Begründung für ihre baulichen Maßnahmen in Ingelheim eine geänderte Situation erkennt, muss dies auch zu weiteren Konsequenzen führen“, so Schartz weiter. Neben der Diskussion um die Frage des Umgangs mit gefährlichen Asylbewerbern müsse dabei auch die Kostenseite eine gründliche Aufbereitung erfahren. Der einfache Hinweis, dass das Land zwar die Bewachung übernehme, die Kommunen aber die Bezahlung sicherstellen müssten, sei zu kurz gegriffen. Bei der Frage im Umgang mit Asylbewerbern handele es sich um eine staatliche Aufgabe, die kommunale Ordnungsbehörden im Interesse des Staates erledigen. An dieser Stelle macht Schartz noch einmal deutlich, dass diese staatliche Aufgabe im Kern auch staatlich finanziert werden müsse.
Der Fünf-Punkte-Plan von Frau Spiegel sei ein Einstieg in die Diskussion, aber noch keine Lösung des Problems. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen eine Zentralisierung der Abschiebungen zu, also müsse eine umfassende Regelung jetzt getroffen. Denn die Kommunen sind dauerhaft bei einer immer schwierigeren Lage überfordert. Es bedürfe weitere Garantien des Landes für die Kommunen, so Schartz.