Heppenheim – Die Stadtwerke Heppenheim versenden derzeit an die Grundstückseigentümer in ihrem Versorgungsgebiet die Selbstablesekarten für die Verbrauchsabrechnung 2017. Auf der Grundlage dieser Ablesung erfolgt die Abrechnung der Benutzungsgebühren für den Wasserbezug und die Schmutzwassereinleitung im Jahr 2017 und die Verrechnung mit bereits erbrachten Vorauszahlungen.
Die Wasserzählerstände sind außerdem Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen für das kommende Jahr. Sofern im laufenden Jahr ein Zählerwechsel erfolgt ist, wird dies bei der Abrechnung automatisch berücksichtigt.
Die Stadtwerke bitten darum, den Zählerstand bis spätestens 15. Dezember 2017 zu melden. Sollte es in Ausnahmefällen notwendig sein zu einem späteren Zeitpunkt abzulesen, ist eine Mitteilung bis zum 03.01.2018 möglich.
Zählerstände können auch in diesem Jahr online erfasst werden
Die Übermittlung der Daten kann ausschließlich online oder per Postkarte erfolgen. Im Anschreiben werden die Möglichkeiten, sich über eine URL oder einen QR-Code anzumelden, erläutert. Werden die Zählerstände nicht gemeldet, wird der Verbrauch entsprechend der Vorjahresmenge geschätzt. Sollte bereits im Vorjahr eine Schätzung erfolgt sein, kann die Ablesung durch Beauftragte der Stadtwerke durchgeführt werden. In diesem Fall wird für die Ablesung des ersten Wasserzählers eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro, für jeden weiteren Wasserzähler (auch Privatmesser) 5,00 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, erhoben.
Für Informationen oder Rückfragen zur Selbstablesung stehen die Mitarbeitenden des Kundencenters der Stadtwerke unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: (06252) 13-2816; 13-2817 und 13-2824.
Fax 06252 13-2811, E-Mail: info@stadtwerke-heppenheim.de.