Pirmasens – Die Ämter der Stadtverwaltung Pirmasens wurden angewiesen, in der Zeit vom 18. Dezember 2017 bis 5. Januar 2018 keine belastenden Verwaltungsakte zu erlassen, keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen und keine Mahnungen zuzustellen.
Ausgenommen ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs bzw. sind die Fälle, in denen der Stadt ein Schaden oder Rechtsnachteil entstehen kann oder Gefahr im Verzug ist.