Bruchsal – Auf dem Michaelsberg bei Untergrombach sind KFZ-Stellplätze nur in beschränktem Umfang vorhanden. Diese sind in der Silvesternacht im Wesentlichen den Besuchern der Gaststätte und der Kapelle vorbehalten.
Aus diesem Grunde erlässt die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bruchsal eine verkehrsrechtliche Anordnung, mit der zum einen der Zufahrtsverkehr zum Michaelsberg beschränkt und zum anderen das Parken auf einer Seite des gesamten Steigweges von der Obergrombacher Straße bis zum Michaelsberg durch absolutes Haltverbot untersagt wird.
Mit dieser Maßnahme soll im Ereignisfall die jederzeitige Erreichbarkeit der Örtlichkeit für Rettungs- und Einsatzkräfte gewährleistet werden.
Wer den Jahreswechsel 2017/2018 auf dem Michaelsberg erleben will, erreicht diesen am besten fußläufig.
Und an die Besucher noch eine Bitte: Wer auf das Abbrennen des obligatorischen Silvesterfeuerwerks nicht verzichten kann, sorgt bitte dafür, dass die entstehenden Abfälle gesammelt und entfernt werden. Wenn dies in der gleichen Nacht nicht möglich ist, hilft man am Folgetag einfach beim Aufräumen.
Deshalb ist es am besten, auf das Silvesterfeuerwerk komplett zu verzichten und sich durch den Blick in die Rheinebene entschädigen zu lassen.