Wiesloch – Drohnen entwickeln sich mehr und mehr zum Verkaufsschlager. Nach Schätzungen der Deutschen Flugsicherung sollen bis Ende des Jahres allein in Deutschland rund eine Million sogenannter Multicopter über den Ladentisch gegangen sein. Vor allem an Heiligabend werden die beliebten Fluggeräte den damit Beschenkten ein Strahlen ins Gesicht zaubern. Spätestens im Frühjahr, wenn das Wetter besser ist, probieren die Hobbypiloten ihr Spielzeug dann in Parks, auf Feldern oder Plätzen aus. Wichtige Fragen und Tipps für Freizeit-Flugkapitäne:
Ist eine Versicherung für Drohnen erforderlich?
Ja. Verursacht der Hobby-Pilot einen Schaden, muss er dafür einstehen. Seit 2005 ist eine Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte sogar Pflicht. Solange es sich dabei um ein Spielzeug handelt, reicht der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung in der Regel aus. Allerdings schließen einige Anbieter Drohnen explizit aus ihrem Schutzumfang aus. Andere versichern ausschließlich Drohnen bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm, die nur zur Freizeitgestaltung genutzt werden. „Deshalb sollte unbedingt vor dem ersten Flug geklärt werden, ob die Drohne vom eigenen Haftpflichtschutz gedeckt ist“, rät Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung beim Finanzdienstleister MLP. Wenn nicht, ist eine Zusatzversicherung notwendig. Die gibt es für rund 90 Euro im Jahr. Der Beitrag hängt unter anderem vom Gewicht des Fluggeräts ab. „Wer die Drohne, etwa für Luftbilder, kommerziell nutzt, braucht in jedem Fall eine separate gewerbliche Haftpflichtversicherung“, erklärt Schwarz.
Wann benötigen Drohnenpiloten eine Aufstiegserlaubnis?
Generell ist solch eine Genehmigung bei einer Nutzung für gewerbliche Zwecke und für Drohnen, die mehr als fünf Kilogramm wiegen, erforderlich. Die zuständige Landesluftfahrtbehörde kann diese entweder für Einzelflüge oder für einen befristeten Zeitraum erteilen. Wichtige Voraussetzung: Der Pilot kann eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen. Ab zwei Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis nötig. Dazu zählen die Pilotenlizenz sowie die Prüfungsbescheinigung (Mindestalter: 16 Jahre). Ab 250 Gramm Gewicht benötigt man im Rahmen der Kenntnispflicht eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.
Sind weitere Versicherungen sinnvoll?
„Je nach dem Wert der Drohnen kann sich eine Kasko-Absicherung lohnen“, sagt Schwarz. „Diese kommt bei selbstverschuldeten Schäden an dem Fluggerät auf, die etwa aufgrund eines Bedienungsfehlers oder Absturzes entstehen.“
Damit es nicht zum Schaden kommt: Tipps für Einsteiger
Drohnenkapitäne müssen sich an bestimmte Vorgaben halten. So dürfen sie ihre Fluggeräte in Deutschland, ausgenommen sind spezielle Modellflugplätze, maximal 100 Meter hoch und nur in Sichtweite fliegen lassen. Das heißt: Per GPS gesteuerte Geräte sind hierzulande verboten.
Unter anderem auch tabu sind: größere Menschenmengen, Naturschutzgebiete, Industrieanlagen, militärische Objekte, Krankenhäuser, Kraftwerke und Gefängnisse. Um gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr zu vermeiden, gilt bei Flughäfen und Landeplätzen zudem ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern. Wichtig: Viele Städte schränken das Drohnenfluggebiet zusätzlich über kommunale Bestimmungen ein. In Berlin zum Beispiel dürfen Drohnen ohne Sondererlaubnis nicht innerhalb des S-Bahnrings fliegen.