Karlsruhe – Für den Winterdienst auf 760 Kilometer Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten ist der Straßenbetriebsdienst des Landratsamtes Karlsruhe zuständig. Dem Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistages wurde in seiner jüngsten Sitzung am 14. Dezember 2017 über die Konzeption und Organisation berichtet.
„Eine allgemeine Räum- und Streupflicht, d.h. eine Verpflichtung, alle Straßen überall und jederzeit von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, besteht nicht“, stellte der Leiter des Amtes für Straßen Patrick Bohner vorweg klar. Gesetzlich vorgegeben werde das Anforderungsniveau des Winterdienstes in Abhängigkeit von der Verkehrsfunktion der Straßen. Dies bedeutet, dass für wichtige Straßen für den überörtlichen Verkehr, Straßen mit starkem Berufsverkehr und Straßen mit Linienbusverkehr sowie Steigungen zwischen 6.00 und 22.00 Uhr ein Winterdienst zu organisieren ist. Der Begriff „Befahrbarkeit“ schließe Behinderungen durch Schneereste oder stellenweise auch geschlossene Schneedecken durchaus ein, ebenso wie stellenweise Reif- und Eisglätte nicht ausgeschlossen werden können, da es insbesondere bei flächendeckender Schnee- oder Eisglätte nicht möglich ist, alle betroffenen Strecken gleichzeitig zu bedienen.
Um der Verantwortung bei winterlichen Wetterverhältnissen gerecht zu werden und gleichzeitig wirtschaftlich zu arbeiten wurden die Organisation kontinuierlich verbessert. Wesentliche Voraussetzungen hierfür ist neben einer tauglichen Fahrzeug- und Geräteausstattung eine strukturierte EDV-unterstützte Arbeitsorganisation mit einer detaillierte Touren- und Routenplanung sowie eine stets ausreichende Streustoffbevorratung. Die Stützpunkte in Bretten, Bruchsal und Ettlingen können auf bis zu 17 Unimogs bzw. LKW zurückgreifen. Zum Einsatz kommen ausschließlich Streugeräte mit Feuchtsalztechnik. Produktionsanlagen und Tanks für Sole sind in allen drei Stützpunkten installiert.
Seit 2016 werden die Einsatzdaten aller Fahrzeuge im Winterdienst digital erfasst und auch der Salz- und Soleverbrauch über eine digitale Schnittstelle in das Kosten- und Leistungsabrechnungssystem der Straßenbauverwaltung gebucht. Das reduziert den Dokumentations- und Verwaltungsaufwand für die Fahrer und Verwaltungsmitarbeiter und bringt gleichzeitig eine rechtsichere Dokumentation der Einsätze. Je nach Abhängigkeit von der Wetterlage werden für den Winterdienst zwischen 250.000 und 1,5 Mio. EUR pro Saison aufgewandt. Damit nimmt er nach den Leistungen für die Grünpflege und die Straßenausstattung den drittgrößten Anteil des Betriebsergebnisses der betrieblichen Straßenunterhaltung ein.