Wiesbaden – In 99 Tarifgebieten zahlten Haushalte 2016 für die Trinkwasserversorgung ausschließlich ein Grundentgelt (Flatrate), das im Durchschnitt 85,42 Euro für das gesamte Jahr betrug. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dieser Tariftyp hauptsächlich in Bayern (56 Tarifgebiete) und in Schleswig-Holstein (33 Tarifgebiete) verbreitet.
Üblicherweise setzt sich das Trinkwasserentgelt aus einer verbrauchsabhängigen Komponente und einem Grundentgelt zusammen. Diese Tarifgestaltung trifft für die meisten Tarifgebiete (12 662) zu. Durchschnittlich zahlten die Haushalte hier 1,72 Euro für einen Kubikmeter Trinkwasser sowie ein jährliches Grundentgelt von durchschnittlich 79,30 Euro. Ein Haushalt mit durchschnittlicher Größe (2,02 Personen) und durchschnittlichem Wassergebrauch (121 Liter pro Person und Tag) zahlt bei diesem Tariftyp 233,34 Euro im Jahr.
In 379 Tarifgebieten wurde ausschließlich ein verbrauchsabhängiges Entgelt erhoben und kein Grundentgelt. Hier lag das durchschnittliche Entgelt je Kubikmeter Trinkwasser bei 2,00 Euro. Daraus ergeben sich Gesamtkosten für einen Durchschnittshaushalt von 179,12 Euro im Jahr.
Neben topografischen und geologischen Verhältnissen beeinflussen zum Beispiel auch die Siedlungsstruktur und die Sanierungsaufwendungen der Versorgungsinfrastruktur die Entgelthöhe für Trinkwasser. Es kommt auch vor, dass die Länder aus den Mitteln der Wasserentnahmeentgelte größere wasserwirtschaftliche Bau- oder Sanierungsprojekte subventionieren, um die Höhe der örtlichen Wasserentgelte zu begrenzen.
Die Statistik über Trinkwasserpreise in Deutschland beruht auf Angaben aus allen Gemeinden und Tarifgebieten in Deutschland. Tarifgebiete sind kleiner als Gemeinden, wenn zum Beispiel mehrere Unternehmen mit unterschiedlicher Entgeltstruktur und/oder Entgelthöhe in Gemeindeteilen die Bevölkerung mit Trinkwasser versorgen. Erfasst werden ausschließlich Preise für haushaltsübliche Mengen. Einmalzahlungen wie zum Beispiel Erschließungsbeiträge bei Neubaumaßnahmen werden nicht berücksichtigt. Auch Fördermittel aus Landeshaushalten werden in den erhobenen Entgelten nicht deutlich.