Kreis Bad Dürkheim – Die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2015 ist am 1. September 2015 fällig. Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb seine Kunden um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und des Kassenzeichens.
Einfacher und bequemer ist die Erteilung einer jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandats. Dieses kann formlos schriftlich vom Eigentümer erteilt werden. Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat kann unter www.kreis-bad-duerkheim.de heruntergeladen werden.