Ladenburg – Die Stadt Ladenburg hat ihre Gaskonzession erneut an das Mannheimer Energieunternehmen MVV Energie vergeben. Ladenburgs Bürgermeister Rainer Ziegler und das für das Gasnetz der MVV Energie zuständige Vorstandsmitglied, Dr. Hansjörg Roll, besiegelten mit ihren Unterschriften die Zusammenarbeit im Bereich der Gasversorgung für weitere 20 Jahre bis Ende 2035.
"Mit MVV Energie haben wir uns im Konzessionsverfahren für einen starken Partner entschieden, der über viele Jahrzehnte hinweg seine Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt hat",
begründet Bürgermeister Ziegler das klare Votum des Gemeinderates der Stadt Ladenburg. Mit dieser Entscheidung für eine sichere und wirtschaftliche Versorgung bleibe die Ladenburger Gasinfrastruktur in guten Händen.
"MVV Energie hat unser Netz von Grund auf aufgebaut, weiterentwickelt und stets zuverlässig betrieben. Der konstruktive Austausch sowie die gute Orts- und Netzkenntnis der MVV-Mitarbeiter sind wichtige Bausteine für die langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit."
Die Stadt Ladenburg und MVV Energie verbindet bereits seit fast 90 Jahren eine enge Kooperation. Der erste Konzessionsvertrag datiert aus dem Jahre 1925. MVV Energie hat von diesem Zeitpunkt an das Ladenburger Gasnetz sukzessive mit dem umweltfreundlichen Energieträger Erdgas ausgebaut und damit frühzeitig eine moderne Energieinfrastruktur in Ladenburg aufgebaut.
"Ladenburg ist für uns ein wichtiger Teil unseres Versorgungsgebietes. Wir freuen uns, die bewährte Zusammenarbeit mit der Stadt fortführen zu können. Der neue Konzessionsvertrag stellt für alle Bürger sowie Gewerbe- und Industriekunden leistungsfähige und zuverlässige Netze sicher", so Dr. Roll.
Das Mannheimer Energieunternehmen investiert jährlich rund 70 Millionen Euro in Wartung, Pflege, Erneuerung und Modernisierung ihrer Anlagen und Netze im gesamten Versorgungsgebiet.
Dem Vertragsabschluss ging ein bundesweites Ausschreibungsverfahren voraus. In Konzessionsverträgen regeln Kommune und Energieversorger auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes das Recht, öffentliche Flächen, Straßen und Wege für den Bau und Betrieb der Versorgungsnetze zu nutzen. Dabei genehmigen die Kommunen dem Netzbetreiber, Leitungen im Gemeindegebiet zu verlegen und zu betreiben und so den Netzanschluss der Einwohner sicherzustellen. Im Gegenzug zahlt das Energieversorgungsunternehmen über die sogenannte Konzessionsabgabe ein Entgelt an die Kommune.