Berlin – Wer im kommenden Jahr 59.400 Euro und weniger verdient muss sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichern. Wer mehr verdient, kann in der GKV zu bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Im Jahr 2017 lag die Grenze noch bei 57.600 Euro. Allerdings wird der Beitrag zur GKV nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Die steigt 2018 von 52.200 Euro auf 53.100 Euro.