speyer -@Für Projekte, die sich an den Zielen des integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) der Sozialen Stadt Speyer-West ausrichten, stehen im Verfügungsfonds 10.000 Euro zur Verfügung, wobei ein Zuschuss pro Maßnahme im Regelfall 5.000 € nicht übersteigen soll.
Gefördert werden kleinteilige Maßnahmen, bürgerschaftliche Aktionen und Projekte von Vereinen mit zielgerichteten Effekten im Gebiet der „Sozialen Stadt Speyer-West“. Diese können zu einer Aufwertung des Wohnumfeldes führen oder ihren Schwerpunkt im gesellschaftlichen Zusammenleben haben, durch offene soziale, kulturelle oder sportliche Angebote. Schriftliche Anträge zur Projektförderung können alle natürlichen und juristischen Personen, wie z. B. Einzelpersonen, Gruppen und Vereine, stellen. Antragsfrist ist der 16. Februar 2018.
Förderanträge und -richtlinien sind direkt im Quartiersbüro am Berliner Platz oder bei der Stadt Speyer (Anschrift: Stadt Speyer, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauwesen „Soziale Stadt Speyer-West“, Stadthaus, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) erhältlich.
Die Mitglieder der Kernarbeitsgruppe „Soziale Stadt Speyer-West“ werden über die Mittelvergabe entscheiden. Zwei Monate nach erfolgter Zusage kann mit den Maßnahmen begonnen werden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich nach Abschluss der Projekte.