Frankenthal – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 6. Dezember 2017 die Änderungspunkte der Kreislaufwirtschaftssatzung und Kreislaufwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Frankenthal (Pfalz) beschlossen. Unter anderem soll den Haushalten mit Eigenkompostierung die Möglichkeit zur Befreiung der Biotonne vom Anschluss- und Benutzungszwang gegeben werden.
Die Satzungen werden zurzeit überarbeitet und treten voraussichtlich zum 1. April 2018 in Kraft. Die Überprüfungen von Anträgen unter Berücksichtigung der angepassten Kriterien zur Befreiung der Biotonne können erst nach Inkrafttreten der geänderten Satzungen durchgeführt werden.
Der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb der Stadt Frankenthal (Pfalz) bittet daher die Frankenthaler Bürgerinnen und Bürger von frühzeitigen Antragstellungen abzusehen.
Zu gegebener Zeit stellt der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung.