Ludwigshafen (ots) – Die Kreisverwaltung Germersheim hat am 02.01.2018 die Medien davon unterrichtet, dass der Vormund des Beschuldigten von der Polizei zwar über die Erstattung von Strafanzeigen, nicht jedoch über eine direkte Bedrohung des Mädchens informiert gewesen sei. Auch die Fall führende Sachbearbeiterin des Jugendamtes hätte davon keine Kenntnis gehabt. Gleiches gelte für die Betreuerinnen des Beschuldigten in der Jugend-Wohngruppe in Neustadt.
Die Polizei bekräftigt ihre Darstellung, dass die beteiligten Stellen umfassend über die ihr vorliegenden Erkenntnisse und Maßnahmen informiert wurden. Zunächst hat der polizeiliche Sachbearbeiter am Nachmittag des 18.12.2017 den Vormund des Beschuldigten beim Jugendamt Germersheim im Rahmen eines Telefonates erstmals über die gegen seinen Mandanten vorliegende Strafanzeige vom 15.12. und den dazu vorgetragenen ergänzenden Tatvorwürfen vom 17. und 18.12.2017 informiert. Dieses Telefonat ist als Maßnahme im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem dokumentiert. Der Sachbearbeiter hat dem Vormund mitgeteilt, dass der Beschuldigte ehrverletzende Bilder des Mädchens anderen öffentlich zugänglich machte, dem Mädchen drohte, sie am Bahnhof Kandel “abzupassen” und, dass sie in Zukunft “aufpassen” müsse. Darüber hinaus war der Beschuldigte am 27.11.2017 in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Jugendlichen auf dem Schulgelände in Wörth verwickelt. Deswegen wurde er am gleichen Tage von dem Geschädigten angezeigt. Auch darüber hat der polizeiliche Sachbearbeiter den Vormund des Beschuldigten informiert.
Am 19.12.2017 folgte ein weiteres Telefongespräch zwischen dem Sachbearbeiter und dem Vormund beim Jugendamt. Auch dieses Telefonat ist als Maßnahme im Vorgangsbearbeitungssystem dokumentiert. Neben dem Hinweis auf die Sicherstellung des Handys hat der Sachbearbeiter die vom Beschuldigten begangenen Straftaten erneut detailliert dargestellt, insbesondere die vom Beschuldigten ausgesprochenen Drohungen bezüglich “abpassen” und “aufpassen” in der Zukunft.
Ebenfalls am 18.12.2017, gegen Mittag, suchte der polizeiliche Sachbearbeiter gemeinsam mit einem weiteren Polizeibeamten die IGS Kandel auf, nachdem er kurz vorher von der Schulleitung darüber informiert wurde, dass sich der Beschuldigte in der Schule befindet. Der Beschuldigte befand sich in Begleitung von zwei Betreuerinnen, die für ihn in der Wohngruppe in Neustadt zuständig sind. Im Beisein der Betreuerinnen wurde der Beschuldigte zunächst belehrt; danach fand eine Gefährderansprache statt. Ihm wurde dabei vorgehalten, dass er in sozialen Netzwerken Bilder der Geschädigten anderen zugänglich gemacht, sie beleidigt und ihr gedroht zu haben, sie “abzupassen”. Dem Beschuldigten wurde erläutert, dass er eine Vorladung zur Polizei erhalten werde und er sich zu den Vorwürfen äußern könne. Sein Handy wurde sichergestellt.
Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim
Kreis Germersheim: Tod einer 15-jährigen in Kandel – Stellungnahme der Kreisverwaltung