Alzey – Seit Dienstag, 2. Januar 2018, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar.
Für Flächen im Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April. Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2018 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens, im Juli 2017 gemeldet wurden. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert.
Die Maßnahmen 52 und 62 bieten den Winzern die Möglichkeit, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden bzw. gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden.
Die Maßnahme 53 beinhaltet die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Umstellung von Steillagenbewirtschaftung auf Querterrassierung bzw. Anlegen von Querterrassen mit Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage und Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen außerhalb der Förderung in der Flurbereinigung.
Die elektronische Antragstellung über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer erleichtert dem Antragsteller durch gezielte Hinweise das Ausfüllen des Antrages. Weiter Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Referates Landwirtschaft und Weinbau bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter den Telefonnummern 06731/408-7070 und 06731/408-7072 oder per E-Mail unter landwirtschaft@alzey-worms.de