Bad Kreuznach – „Wir werden mit Interesse sehen, wie das Gericht den schwierigen Sachverhalt –bestand eine Gefahrensituation oder handelte es ich um einen kostentragungspflichtigen ‚Falschalarm‘ – bewerten wird.“ Das sagte Nicola Trierweiler, juristische Mitarbeiterin der Abteilung Recht der Stadtverwaltung Bad Kreuznach nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht am Dienstag.
Die Entscheidung des Gerichts ist für die Stadt ein Wegweiser, wie man in Zukunft mit solchen Fällen umgehen wird. So wird gegebenenfalls die Höhe des Pauschalbetrags für Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen auf dem Prüfstand stehen.
Zum Hintergrund
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Kreuznach musste 2014 in zwei von der Kreuznacher Diakonie betriebene Seniorenwohnheime ausrücken. Anhängig bei Gericht waren fünf Fälle, bei denen Brandmeldeanlagen wegen angebrannten Essens ausgelöst hatten.
Im Jahr 2017 gab es in der Stadt Bad Kreuznach rund 140 Alarme durch automatische Brandmeldeanlagen in Firmen und Institutionen. „Einige dieser Alarme wurden durch Fehler ausgelöst“, sagte Alexander Jodeleit, Pressewart der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuznach. Allein 22 Einsätze wegen auslösenden Brandmeldeanlagen entfielen vergangenes Jahr auf die Kreuznacher Diakonie (2016: 26; 2015: 18; 2014: 26). Weil immer mehr solcher Anlagen installiert werden, liegt die Gesamtzahl der Alarme durch automatische Brandmeldeanlagen in Bad Kreuznach seit Jahren auf relativ hohem Niveau. Insgesamt gab es 2017 etwa 500 Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuznach. Der Pauschalsatz für Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen beträgt in Bad Kreuznach aktuell 597,64 Euro zuzüglich 3,50 Euro Porto für die Postzustellungsurkunde, also insgesamt 601,14 Euro.