Landau: 2018 beginnt neuer Abrechnungszeitraum für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge – Bauprogramm 2018-2021 sieht zahlreiche Straßenerneuerungen vor

Stadtverwaltung bittet darum, wiederkehrende Beiträge erst nach Erhalt der neuen Bescheide zu überweisen

Landau – In der Stadt Landau werden seit dem Jahr 2010 wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben. Wie hoch diese ausfallen, legen Bauprogramme fest, die jeweils für die Dauer von vier Jahren vom Stadtrat beschlossen werden. 2018 beginnt ein neuer Abrechnungszeitraum.

Das Bauprogramm 2018-2021 sieht den Ausbau zahlreicher Straßen in der Kernstadt und den Stadtdörfern vor. Unter anderem sind die Drachenfelsstraße, die Eutzinger Straße, die Ostbahnstraße (3. und 4. Bauabschnitt), die Bismarckstraße, die Walsheimer Straße in Nußdorf, die Unter- und die Herrenstraße in Mörzheim sowie die Arzheimer Hauptstraße aufgeführt. Auch Kanalsanierungen, die Erneuerung von Gehwegen und die Umstellung von erneuerungsbedürftigen Straßenlaternen auf LED-Technik sind Teil des Bauprogramms. Enthalten sind jedoch nur Maßnahmen, die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit Straßenausbaubeiträgen anteilig finanzieren. Straßen, die erstmalig hergestellt werden, Maßnahmen auf freier Strecke, der Ausbau von Plätzen oder reine Sanierungsmaßnahmen werden nicht berücksichtigt.

„Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung im alten Jahr ein ausgewogenes Bauprogramm verabschiedet, das in den kommenden vier Jahren wichtige Impulse in der Kernstadt und den Stadtdörfern setzen wird“, ist Oberbürgermeister Thomas Hirsch überzeugt. „Insgesamt werden 11,5 Millionen Euro investiert – das sind rund 3 Millionen Euro mehr als im Abrechnungszeitraum 2014-2017“, ergänzt der Stadtchef. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden im neuen Abrechnungszeitraum unterschiedlich stark belastet – je nachdem, in welchem der zwölf Abrechnungsgebiete sich ihr Grundstück befindet. „Als Stadt Landau hätten wir uns größere Solidargemeinschaften für die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge gewünscht, um die Last auf mehr Schultern zu verteilen.“

Wichtig für alle Beitragspflichtigen: Da 2018 ein neuer Abrechnungszeitraum beginnt, werden im Sommer dieses Jahres neue Bescheide versandt. Mit diesen werden die tatsächlichen Ausgaben des Bauprogramms 2014-2017 abgerechnet und der neue Vorauszahlungsbetrag für die Jahre 2018 bis 2021 mitgeteilt. Die Stadtverwaltung bittet darum, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die Zahlung der wiederkehrenden Beiträge für das Jahr 2018 nicht vor dem Erhalt des neuen Bescheids leisten.

Weitere Informationen zum Thema „Wiederkehrende Beiträge“ finden sich auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/Verwaltung-Politik/Öffentliche-Informationen/Wiederkehrende-Beiträge. Bei Fragen wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte an:

Silke Ramacher
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6813
Fax: 06341/13-6009
E-Mail: silke.ramacher@landau.de

Christina Martin
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6815
Fax: 06341/13-6009
E-Mail: christina.martin@landau.de