Heidelberg – Die Stadt Heidelberg soll in die Gebietskulisse für die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg aufgenommen werden. Hierzu hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Stadt um eine Stellungnahme gebeten.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2015 die Aufnahme Heidelbergs in die Gebietskulisse begrüßt und einstimmig eine positive Stellungnahme der Stadt beschlossen.
Mit Inkrafttreten des sogenannten Mietrechtsnovellierungsgesetzes zum 1. Juni 2015 kann die Landesregierung per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmen, in denen neue Mietverträge im Wohnungsbestand künftig die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um maximal 10 Prozent überschreiten dürfen.
Die Mietpreisbremse kann dazu beitragen, den Anstieg des Mietpreises bei einer Wiedervermietung zu dämpfen. Die Mietpreisbremse gilt nur bei einer Wiedervermietung im Wohnungsbestand. Die Erstvermietung einer neu gebauten Wohnung oder einer umfassend modernisierten Wohnung ist von der Regelung nicht betroffen, zudem wird Vermietern Bestandsschutz für eine bereits in der Vergangenheit zulässig vereinbarte höhere Miete gewährt. Die Rechtsverordnung des Landes gilt für höchstens fünf Jahre.