Mainz – Mit über einer Million Einsätzen im Jahr erbringt der Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz eine beachtliche Leistung. Das Landesrettungsdienstgesetz Rheinland-Pfalz (RettDG) gibt eine Planungsgröße für die Anzahl der Rettungswachen im Land und die Stationierung von Krankenwagen vor, wonach im Notfalltransport jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von maximal 15 Minuten nach dem Eingang des Hilfeersuchens bei der Leitstelle erreicht werden kann (Hilfeleistungsfrist).
„Diese gesetzliche Hilfeleistungsfrist wird in mehr als 94 Prozent aller Notfalleinsätze im Land erreicht. Im Durchschnitt sind die Rettungswagen nach 7:16 Minuten, also deutlich unter der gesetzlichen Frist, am Einsatzort“, betonte Innenstaatssekretär Randolf Stich. Die Einsatzzeit von 15 Minuten sei in Abstimmung mit medizinischen Fachkreisen im Gesetz festgelegt worden.
Um zuverlässige Planungsdaten für eine optimale Versorgung der Bevölkerung zu erhalten, habe das Land Rheinland-Pfalz bereits frühzeitig eine zentrale Datenauswertung eingerichtet. Diese Daten, die zwischenzeitlich landesweit vorliegen und auch dem SWR zur Recherche zugänglich gemacht wurden, werden den örtlich zuständigen Behörden für die Organisation des Rettungsdienstes zur Verfügung gestellt.
Mit dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung stetig weiter zu verbessern, wurden in den vergangenen Jahren auf der Grundlage dieser statistischen Daten bereits acht neue Rettungswachen eingerichtet. Zu weiteren fünf zusätzlichen Standorten werden derzeit Gespräche geführt, um die Eisatzzeiten in den entsprechenden Regionen zu optimieren. Darüber hinaus ist auch die Anzahl der Rettungswagen erhöht worden.
„Rettungsdienst unterliegt ständiger Qualitätssicherung“
Der Rettungsdienst hat in den vergangenen zehn Jahren eine enorme Einsatzsteigerung erfahren. So ist die Zahl der abgerechneten Gesamteinsätze von knapp 680.000 im Jahr 2006 auf 1,0 Millionen im Jahr 2016 angestiegen. Dabei hat sich die Zahl der reinen Notfalleinsätze (ohne die Luftrettung) von 238.700 auf 396.000 gesteigert.
„Mit Hilfe moderner Analyseinstrumente, die wir gemeinsam mit dem eigens für Rheinland-Pfalz eingerichteten Deutschen Institut für Notfallmedizin und Informationstechnologie (DENIT) am Fraunhofer Institut Kaiserslautern entwickelt haben, wird der Einsatz im Rettungsdienst einer ständigen Qualitätssicherung durch die zuständigen Behörden für den Rettungsdienst unterzogen“, betonte Staatssekretär Randolf Stich mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung. Manuel Gonzalez, Vorstand des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Rheinland-Pfalz, ergänzte: „Aus Sicht einer Rettungsdienstorganisation ist festzuhalten, dass im rheinland-pfälzischen Rettungsdienst hilfreiche Daten zur Verfügung gestellt werden, die eine zielgerichtete Ausrichtung ermöglichen.“
Dr. Guido Scherer, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst für die Rettungsdienstbereiche Rheinhessen und Bad Kreuznach, unterstrich: „Vor wenigen Jahren wurde die Planungsgröße für die Hilfeleistung von 15 Minuten noch überprüft, indem die Strecken mit einem Fahrzeug befahren wurden. Seit 2017 nutzt das Land Rheinland-Pfalz als eines der ersten Länder flächendeckend IT-basierte Modelle, die eine komplette Darstellung der Fahrzeiten für Rheinland-Pfalz ermöglichen.“
Somit werden die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Modelle konsequent für die Rettungsdienstplanung genutzt. Auf dieser Basis wurden gemeinsam mit den zuständigen Behörden fünf Bereiche ermittelt, in denen eine Verbesserung der Erreichbarkeiten erforderlich ist und eine Optimierung der rettungsdienstlichen Versorgung angestrebt wird.
„Zusätzlich stehen den zuständigen Behörden der acht Rettungsdienstbereiche die statistisch aufbereiteten Einsatzdaten aller Leitstellen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung, mit deren Hilfe sich beispielsweise die Eintreffzeiten der Rettungsmittel genau ermitteln lassen“, sagte Stich. Dabei wird die Zielerreichung der gesetzlich geforderten Hilfeleistungsfrist, die in Rheinland-Pfalz der Zeit zwischen Ausrücken der Rettungswagen und Eintreffen am Notfallort entspricht, festgestellt. Dies ermöglicht aktuell die Erstellung von Karten, die für die rettungsdienstliche Bedarfs- und Vorhalteplanung genutzt werden. Diese innovativen Lösungen stehen den behördlichen Trägern des Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz zur Verfügung, so der Staatssekretär.
Auch der SWR hat die Daten dieses Systems für seine Berichterstattung genutzt. Die vom SWR ausgearbeiteten Analysen basieren zum Teil auf einer Modellrechnung, die nicht die landesgesetzlichen Grundlagen abbildet und daher auch keine Rückschlüsse auf eine betroffene Bevölkerungszahl zulassen.
Nach den objektiven Daten der Einsatzfahrzeuge wird die gesetzliche Hilfeleistungsfrist landesweit in mehr als 94 Prozent aller Notfalleinsätze erreicht. Im Durchschnitt trifft der Rettungswagen nach 7:16 Minuten am Notfallort ein. Damit wird der gesetzliche Auftrag erfüllt. Die bestehenden regionalen Unterschiede sind Teil des ständigen Qualitätssicherungsprozesses und werden bei der künftigen Versorgungsplanung durch die zuständigen Behörden berücksichtigt.
Wie Stich betonte, ist die ständige Weiterentwicklung des Rettungsdienstes gemeinsames Ziel aller Beteiligten. Unterstützt wird die Landesregierung hierbei durch die in den Rettungsdienstbereichen zuständigen Behörden und die übrigen Partner, d.h. die Rettungsdienstorganisationen, die Notfallmedizinische Zentren, die Krankenkassen und die Wissenschaftspartner. Zur Zeit wird das rheinland-pfälzische Rettungsdienstgesetz überarbeitet. Im Rahmen der Anhörung wird auch die Fachexpertise der Ärzteschaft eingeholt.
„Der rheinland-pfälzische Rettungsdienst ist im direkten Vergleich straff und effizient organisiert“, stellte DRK-Vorstand Gonzalez fest. Daher ließen sich gemeinsame Projekte zur Verbesserung der Versorgungsstruktur, gerade im ländlichen Bereich, mit einem hohen Grad der Umsetzung realisieren. „Landesweit einheitliche Lösungen und innovative Projekte wie die Schaffung landesweit einheitlicher Rettungsmittelausstattung und die einheitliche Aus- und Fortbildung des Rettungsdienstpersonals wie auch die Unterstützung durch digitale Technik im Rettungsdienst konnten sehr zügig und einvernehmlich umgesetzt werden“, betonte Gonzalez.
„Der permanente Austausch zwischen Innenministerium, zuständigen Behörden und den Rettungsdienstorganisationen und die Zuschnitte der Rettungsdienstbereiche sorge für eine effiziente Zusammenarbeit zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger“, so Dr. Scherer in seiner Funktion als Ärztlicher Direktor des Rettungsdienstes.