Kaiserslautern – Das Finanzamt Kaiserslautern stellt am 22. Januar 2018 die Steuerfälle vieler Körperschaften (dazu zählen insbesondere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen), auf neue Steuernummern um. Betroffen sind hiervon rund 3.000 Unternehmen aus dem Einzugsbereich der Finanzämter Kaiserslautern und Kusel-Landstuhl, für deren Körperschaftsteuer das Finanzamt Kaiserslautern zuständig ist. Vereine sind von der Umstellung nicht betroffen.
Diese interne Neuorganisation findet im Vorgriff auf eine Erweiterung der Zuständigkeiten statt: So übernimmt das Finanzamt Kaiserslautern zum 1. Juli 2018 die Zuständigkeit für alle Steuerbürger aus den Verbandsgemeinden Eisenberg, Rockenhausen und Winnweiler, die bislang im Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden geführt werden. Insgesamt bearbeitet das Finanzamt Kaiserslautern somit künftig rund 16.500 Steuerfälle mehr.
Die Erweiterung der Zuständigkeit ist Teil der Strukturreform der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung und steht im Zusammenhang mit der zum 01. Dezember 2018 geplanten Fusion der Finanzämter Mainz-Mitte und Mainz-Süd.