Neustadt an der Weinstraße – Die Stadtverwaltung Neustadt hat dem Stadtrat einen Antrag zum Stellplatznachweis vorgelegt. Im Kern geht es zum Einen darum, größere Handelsflächen in der Innenstadt den kleineren gleich zu stellen und beim Stellplatznachweis zu entlasten. Zum Anderen soll die Möglichkeit eingeführt werden, bei besonderen „Härte- und Einzelfälle“ auf einen Stellplatznachweis bei Eröffnung eines Geschäfts in der Innenstadt zu verzichten.
Die Willkomm-Gemeinschaft Neustadt begrüßt die Bereitschaft der Stadtverwaltung die schwierige Situation der Neustadter Unternehmen in der Innenstadt anzuerkennen und Abhilfe zu schaffen. Es ist dabei auch vonnöten, nicht alleine Unternehmen mit größeren Verkaufsflächen zu entlasten. Der Flair Neustadts lebt auch von den inhabergeführten, kleinen Geschäften. Die Neustadter Unternehmervereinigung fordert daher, auch bei der Behandlung kleinerer Unternehmen Augenmaß walten zu lassen und auf besondere Herausforderungen Rücksicht zu nehmen.
Die Willkomm weist allerdings auch darauf hin, dass die durch die Landesbauordnung vorgesehene Stellplatzanzahl für Verkaufsflächen durchaus ihren Sinn hat. Auch das vom Stadtrat beschlossene Parkraumkonzept weist auf die den Handlungsbedarf bei der Schaffung ausreichender Parkstände für die Attraktivität Neustadts als Wohn-, Handels- und Dienstleistungsstandort hin. Die begrüßenswerte Unterstützung der Händler wird damit erst durch die Schaffung der notwendigen und beschlossenen Parkplätze durch die Stadt vollständig. Die Willkomm erwartet in diesem Zusammenhang auch die Fortführung und Umsetzung von Planungen zum Bau mindestens eines Parkhauses im Bereich Bahnhof/Saalbau.