Neustadt an der Weinstraße – Die Arbeitsgerichtstage in Neustadt an der Weinstraße bleiben erhalten. Das hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. „Dies ist eine wichtige Entscheidung für die Stadt und ich bin überaus erleichtert. Ich möchte mich bei Justizminister Herbert Mertin sowie allen, die sich für den Standort eingesetzt haben, sehr herzlich bedanken“, sagte Oberbürgermeister Marc Weigel nach der guten Nachricht aus Mainz. Sicherlich seien auch seine Kollegen in Zweibrücken, Bernkastel-Kues und Idar-Oberstein sehr froh über die neue Verordnung.
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung im März 2017 einstimmig eine fraktionsübergreifende Resolution verabschiedet, in der der rheinland-pfälzische Justizminister aufgefordert worden war, den wöchentlich in Neustadt in den Räumen des Amtsgerichts stattfindenden Gerichtstag des Arbeitsgerichts Ludwigshafen zu erhalten.
Zur Begründung hieß es: „Die Güte- und Kammertermine des Arbeitsgerichts in Neustadt sind wichtig für eine bürgernahe Justiz. Verfahrensbeteiligte aus den Städten Neustadt und Bad Dürkheim, der Gemeinde Haßloch und den Verbandsgemeinden Lambrecht, Deidesheim, Wachenheim und Freinsheim hätten bei Abschaffung des Gerichtstags deutlich längere Wege zurückzulegen.“