Bad Dürkheim – Die Zahl der neuankommenden Asylsuchenden im Landkreis Bad Dürkheim war 2017 so niedrig wie zuletzt 2013. 264 Menschen hat der Kreis im vergangenen Jahr aufgenommen. Dies waren deutlich weniger als in den Jahren zuvor: 2016 kamen 864 Personen in den Kreis, 2015 waren es 1220 Menschen.
Wer in Deutschland Schutz sucht, wird nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer und weiter auf die Städte und Landkreise verteilt. Der Landkreis Bad Dürkheim nimmt 3,3 Prozent derer auf, die im Land Rheinland-Pfalz unterkommen. Der Landkreis weist diese Personen wiederum den Verbandsgemeinden und verbandsfreien Kommunen zu, die die Aufgabe der Versorgung übernommen haben. „Wir können nur immer wieder betonen, wie gut diese Zusammenarbeit läuft“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. „Selbst auf dem Höhepunkt 2015 ist es uns gelungen, für alle Menschen Wohnraum zu finden, nirgendwo musste etwa eine Turnhalle dafür gesperrt werden.“ Auch das Engagement der Ehrenamtlichen sei hervorzuheben.
Aktuell leben rund 2000 Personen im Kreis, die einen Flüchtlingshintergrund haben. Darunter sind Menschen, deren Asylantrag noch läuft, die geduldet sind oder – und das ist der überwiegende Teil – die einen Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen haben. Das können Asylberechtigte, Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutz sein, aber auch zum Beispiel Personen, die über ein Landeskontingent aus dem Ausland aufgenommen wurden, ohne dass diese einen Asylantrag gestellt haben. „Im allgemeinen Sprachgebrauch wird oft nur von Flüchtlingen geredet. Diese Eigenschaft bekommen aber nur manche nach ihrem Asylantrag zugeteilt. Andere erhalten Asyl, etwa aus politischen Gründen, oder subsidiären Schutz“, erklärt Landrat Ihlenfeld. Die Gründe, weshalb jemand mit welchem Status in Deutschland bleiben darf, sind ganz unterschiedlich. Im Jahr 2017 wurden im Kreis drei Menschen als asylberechtigt anerkannt, 240 wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt und 137 erhielten subsidiären Schutz. Zusammengefasst leben 1.185 Personen im Landkreis Bad Dürkheim mit einem Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.
Bei anderen läuft der Asylantrag noch: Solange der Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht abschließend bearbeitet wurde, erhalten diejenigen eine Aufenthaltsgestattung. Aktuell sind dies 403 Personen im Landkreis Bad Dürkheim.
Wieder andere erhalten eine Duldung: Sie müssten eigentlich ausreisen, aber die Fakten sprechen dagegen. Möglicherweise sind sie zu krank zum Reisen, ihr Pass muss erst noch beschafft werden oder in ihr Heimatland kann nicht abgeschoben werden. Momentan sind das 325 Personen im Landkreis Bad Dürkheim. 2017 wurden 20 Personen abgeschoben und 26 sind freiwillig ausgereist.
Zum Jahresende 2017 waren 96 Jugendliche im Landkreis Bad Dürkheim untergebracht, die ohne Eltern nach Deutschland gekommen sind. Die meisten stammen aus Afghanistan, Syrien und Somalia. Teilweise sind diese inzwischen volljährig, die Unterstützung des Jugendamts wird auch nach dem 18. Geburtstag fortgeführt. Für 35 von ihnen hat der Kreis die Vormundschaft übernommen, da sie noch unter 18 Jahren alt sind. Für wenige haben auch hier lebende Verwandte die Vormundschaft. In 2017 sind lediglich sechs neue unbegleitete Minderjährige im Landkreis aufgenommen worden. Der Landkreis Bad Dürkheim ist dem Schwerpunktjugendamt Trier angeschlossen, das die Altersbestimmung übernimmt. Jugendliche werden zunächst beim Schwerpunktjugendamt untergebracht, bevor sie auf die angeschlossenen Kreise und Städte verteilt werden.
„Auch, wenn der große Zustrom an Menschen abgenommen hat, ist der Umgang mit Flüchtlingen weiterhin eine wichtige Aufgabe unserer Gesellschaft. Es ist weiterhin unsere Maxime, Menschen, die berechtigt in Deutschland Schutz suchen, zu unterstützen und bei längerfristiger Bleibeperspektive zu integrieren“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. „Wir tun aber auch alles dafür, dass Menschen, deren Asylbegehren abgelehnt wurde oder die das Asylrecht missbrauchen, unseren Kreis und das Land wieder verlassen.“