Landau – Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage wegen Mordes zum Schwurgericht des Landgerichts Landau gegen den 35-jährigen Mann erhoben, der am Nachmittag des 12.10.2017 den 50-jährigen Lebensgefährten seiner Mutter in Gommersheim mit einem Kleintransporter gezielt angefahren und dabei tödlich verletzt haben soll.
Dem Angeschuldigten wird in der Anklage zur Last gelegt, im Zustand verminderter Schuldfähigkeit den Mann in der Absicht angefahren zu haben, diesen zu töten. Der Angeschuldigte soll mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf den vor dem gemeinsam bewohnten Anwesen stehenden Lebensgefährten seiner Mutter ohne abzubremsen direkt zugefahren sein. Dieser erlitt durch den Zusammenstoß so schwere Verletzungen, dass er noch vor Ort verstarb. Die Staatsanwaltschaft geht von einer heimtückischen Begehungsweise aus, weil der Verstorbene nicht mit einem solchen Angriff rechnete und deshalb nicht rechtzeitig ausweichen konnte.
Auch nach umfangreichen Ermittlungen konnte das Motiv der Tat bislang nicht aufgeklärt werden. Der Angeschuldigte soll zur Tatzeit an einer psychischen Erkrankung gelitten haben, aufgrund derer er zwar in der Lage war, das Unrecht der Tat einzusehen, seine Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln, aber erheblich vermindert war. Hinweise auf eine der Tat vorausgegangene Meinungsverschiedenheit oder eine sonstige feindselige Einstellung des Angeschuldigten gegenüber dem Getöteten haben sich bislang nicht ergeben.
Der Angeschuldigte, der sich weiter aufgrund einer ermittlungsrichterlichen Anordnung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung befindet, hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Das Landgericht Landau hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.