Heppenheim – Seit dem 6. Juli 2017 gibt es für Eigentümer illegal besessener Waffen und Munition, ob aus Nachlass, Dachbodenfund oder sonstigen zweifelhaften Quellen, bundesweit die Möglichkeit, diese Gegenstände straffrei bei der zuständigen Polizeidienststelle oder der Waffenbehörde des Kreises abzugeben.
Grundlage für die Amnestieregelung ist eine Änderung des Waffengesetzes durch den Bund. Ziel ist es, die Anzahl der Waffen und Munition in der Bundesrepublik zu reduzieren. Die sogenannte „Waffenamnestie“, also Strafffreiheit bei der Abgabe illegaler Waffen oder Munition, soll hierfür einen Anreiz schaffen. Der illegale Besitz erlaubnispflichtiger Waffen kann ansonsten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Von der Amnestie wird erfasst, wer eine unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 einer Polizeidienststelle oder der für seinen Wohnort zuständigen Waffenbehörde übergibt.
Besonderer Formulare dafür bedarf es nicht; die zuständige Waffenbehörde oder Polizeidienststelle sollte jedoch zuvor informiert werden. Auf eine Strafe wird in diesen Fällen auch wegen des unerlaubten Erwerbs, des unerlaubten Führens der Waffe auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Waffenbehörde oder Polizeidienststelle oder wegen des unerlaubten Verbringens verzichtet.
Wichtig: Der Transport von Waffen und Munition ist mit Gefahren verbunden. Schusswaffen sind daher von den Waffenbesitzern entladen zu transportieren, die Munition bzw. die Magazine müssen entnommen werden. Sofern Unsicherheiten beim Umgang mit Waffen bestehen, kann für eine gefahrlose Übergabe die Unterstützung örtlich zuständiger Polizeidienststellen in Anspruch genommen werden.
Bei der Übergabe werden personenbezogenen Daten und Angaben zu den Waffen und der Munition erfasst und eine Bescheinigung über die Abgabe ausgestellt. Für Kriegswaffen sowie die dazugehörige Munition gilt die Amnestie nicht.