Dielheim/Wiesloch (ots) – Am Montagabend, gegen 20.30 Uhr, wurde in Teilen der Gemeinde Dielheim eine Geruchsbelästigung festgestellt, bei der zunächst der Verdacht bestand, dass es durch einen Gasaustritt dazu bekommen war. Mehrere Bewohner hatten das Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim per Notruf darüber informiert.
Nach ersten Messungen der verständigten Feuerwehren aus Dielheim und Wiesloch sowie des Energieversorgers konnte diesbezüglich schnell Entwarnung gegeben werden. Es wurden keine Gase gemessen.
Vielmehr wurde lokalisiert, dass die Gerüche aus der Kanalisation an die Öffentlichkeit dringen, die rund eine Stunde später auch im Stadtgebiet von Wiesloch wahrnehmbar waren. Die Feuerwehr Dielheim konnte diese Gerüche schließlich bis zu einem Entsorgungsbetrieb in Dielheim zurückverfolgen.
Nach ersten Ermittlungen wurden dort Abfälle nach ihrer betrieblichen Aufarbeitung in die Kanalisation eingeleitet, die von Dielheim, über Wiesloch bis ins Klärwerk Wiesloch flossen. Von dort wehten die Gerüche schließlich in die Innenstadt Wieslochs zurück.
Weshalb es zu einer chemischen Reaktion kam und welche Verbindungen zur Gewässerverunreinigung in der Kanalisation führte, steht noch nicht fest.
Noch in der Nacht zum Dienstag wurden erste Untersuchungen von der angeforderten Task Force der Mannheimer Berufsfeuerwehr durchgeführt, die den Verdacht auf eine erhöhte Konzentration einer Kohlenwasserstoffverbindung lenkte. Weitere Untersuchungen dauern an.
Die Feuerwehren aus Dielheim und Wiesloch reinigten schließlich Kanalisation, worauf zehn Feuerwehrangehörige mit Schwindelgefühlen und Übelkeit zur Untersuchung in eine Klinik eingeliefert wurden. Alle konnten bis zum Dienstagvormittag wieder die Klinik verlassen.
Wasserproben, die im Laufe des Montagabends entnommen wurden, werden derzeit in einem Labor der Berufsfeuerwehr Mannheim analysiert. Ein Ergebnis steht noch aus.
Die Abteilung Gewerbe- und Umwelt des Polizeipräsidiums Mannheim hat die Ermittlungen wegen des Verdachts einer Umweltstraft und Körperverletzung in mehreren Fällen aufgenommen. diese Ermittlungen richten sich nach derzeitigem Stand zunächst gegen den Betriebsleiter der Entsorgungsfirma.
Weitere Ermittlungsschritte folgen.