Schifferstadt (ots) – Schifferstadt – Nach zu Beginn trübem Wetter und kurzem Regen feierten am gestrigen Faschingssonntag in der Innenstadt von Schifferstadt mehrere tausend Menschen die traditionelle Straßenfastnacht. Das Fest wurde wieder, wie seit dem Jahr 2010, durch die Stadt Schifferstadt organisiert.
Das Ordnungsamt der Stadt Schifferstadt, das Jugendamt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, sowie die Polizei führten wie in den Vorjahren vernetzte Kontrollen durch.
Der überwiegende Teil der Festbesucher feierte friedlich. Während die Straßenfastnacht im Vorjahr aus polizeilicher Sicht eher ruhig verlief, wurden in diesem Jahr nach vorläufiger Bilanz während der Veranstaltung insgesamt sieben Strafverfahren eingeleitet.
Es kam zu sechs Körperverletzungsdelikten sowie einer Sachbeschädigung an einem Streifenwagen. Zudem wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Eine Person musste kurzzeitig in Gewahrsam genommen werden, nachdem ein ausgesprochener Platzverweis nicht befolgt wurde. Eine Person, welche in ein Schaufenster fiel, musste medizinisch versorgt werden.
Besonders erwähnenswert ist eine wechselseitige Körperverletzung, bei der eine Person zunächst angab, dass sie von einem PKW angefahren worden wäre. Im Laufe der Erstermittlungen wurde bekannt, dass es zum Streit zwischen Fußgängern und Fahrzeuginsassen gekommen wäre, der in eine Schlägerei mündete. Zwei verletzte Personen mussten mittels Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.
Im Nachgang zu der offiziellen Veranstaltung auf dem Schillerplatz kam es dort zu einer weiteren Schlägerei. Ergänzend wurden zwei weitere Körperverletzungsdelikte, Tatörtlichkeiten in bzw. in unmittelbarer Nähe zu Gaststätten im Stadtgebiet von Schifferstadt, registriert. In der Nacht wurden der Polizei ferner zwei Ruhestörungen und zwei hilflose Personen gemeldet.
Auch für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Schifferstadt handelte es sich um einen arbeitsreichen Einsatz. Aufgrund der seitens der Stadtverwaltung erlassenen Gefahrenabwehrverordnung wurden vom Ordnungsamt circa 170 Liter alkoholische Getränke aus dem Verkehr gezogen. Wie schon in den Vorjahren auch, kam es unter anderem zu so genanntem “wilden Urinieren”. Das Ordnungsamt konnte teilweise entsprechende Personalien feststellen. Die Betroffenen erwartet ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. In einem Fall wurde der an eine Hauswand Urinierende vom Hausbesitzer mit einem Eimer Wasser übergossen. Es kam zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Personen, die durch die Polizei beendet wurde. Es wird in diesem Fall auch wegen Körperverletzung ermittelt.
Viele positive Rückmeldungen von Besuchern der Straßenfastnacht und aus der Bevölkerung honorierten die Einsatzmaßnahmen der Ordnungskräfte.