Neustadt an der Weinstraße – Die Abteilung Landwirtschaft und Umwelt teilt mit, dass auf der Südseite des Wernigeröder Platzes noch bis Ende Februar 2018 vier Rosskastanien (Stammdurchmesser jeweils etwa 25 Zentimeter) gefällt werden. Die Fällung ist erforderlich, weil im Zuge des Umbaus des ehemaligen Hertie-Gebäudes die Zufahrtssituation neu gestaltet wird.
Für die Bäume werden Ersatzpflanzungen im Bereich des Platzes durchgeführt.
Die Umweltabteilung hat bereits im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den Umbau folgende Auflagen formuliert:
- Die zu fällenden Kastanien sind 1:1 zu ersetzen.
- Die neuen Baumstandorte sind im Bereich der nördlich angrenzenden Parkplatzfläche vorzusehen.
- Die Baumartenauswahl und die neuen Baumstandorte sind im Einvernehmen mit der Grünflächenabteilung festzulegen.
- Der Stammumfang der neu anzupflanzenden Bäume muss mindestens 20 bis 25 Zentimeter betragen.
- Es sind Baumgruben mit einem Mindestvolumen von 12 Kubikmeter herzustellen. Die Baumgruben sind mit speziellem Baumsubstrat zu befüllen. Ein geeigneter Überfahrschutz ist anzubringen.
- Die FLL-Richtlinie „Empfehlungen für Baumpflanzungen“ und die DIN 18916 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau) sind zu beachten.
Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die einschlägigen artenschutzrechtlichen Bestimmungen der Naturschutzgesetze zwingend zu berücksichtigen sind.
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verstöße hatte die Grünflächenabteilung eine artenschutzrechtliche Untersuchung in Auftrag gegeben. Sie hat ergeben, dass keine Verbotstatbestände verletzt werden und die Fällung artenschutzrechtlich unbedenklich ist.