Landau / Kandel – Die Staatsanwaltschaft Landau hat – wie in der Pressemeldung vom 16.01.2018 mitgeteilt – ein medizinisches Gutachten zur Altersbestimmung des Beschuldigten in Auftrag gegeben. Die Einholung des Gutachtens war erforderlich, da keine hinreichend gesicherten Erkenntnisse zum tatsächlichen Alter des Beschuldigten vorlagen. Dieser war nach seinen eigenen Angaben bei seiner Einreise nach Deutschland nicht im Besitz eines Ausweispapiers und hatte sein Geburtsdatum mit 01.01.2002 angegeben.
Inzwischen liegt das Gutachten zur Altersschätzung des Beschuldigten vor. Der Sachverständige kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass bei dem Beschuldigten von einem wahrscheinlichsten Lebensalter von ca. 20 Jahren auszugehen sei. Das absolute Mindestalter des Beschuldigten bestimmt der Sachverständige derzeit auf 17 ½ Jahre. Die durchgeführten medizinischen Untersuchungen zur Erstellung des Gutachtens umfassten neben der körperlichen Untersuchung auch röntgenologische Untersuchungen der Hand, des Gebisses und der Schlüsselbeine.
Nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens ist demnach derzeit nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte das 21. Lebensjahr bereits vollendet hat und mithin zur Tatzeit Erwachsener im strafrechtlichen Sinn war. Das Gutachten legt nahe, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen Heranwachsenden (Person zwischen 18 und 20 Jahren) handelt.
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Neben der Vernehmung von Zeugen dauert insbesondere die Auswertung der bei dem Beschuldigten sichergestellten Mobiltelefone an.
Der Beschuldigte, der nach wie vor von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.