Mainz – Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vergibt auch in diesem Jahr wieder den mit insgesamt 10.000 Euro dotierten Martha-Saalfeld-Förderpreis. Mit diesem Literaturpreis möchte das Land Rheinland-Pfalz Autorinnen und Autoren bei der Realisierung eines noch nicht abgeschlossenen literarischen Projekts unterstützen. Der Auszeichnung ist nach der Pfälzer Lyrikerin und Erzählerin Martha Saalfeld (geboren 1898 in Landau, gestorben 1976 in Bad Bergzabern) benannt.
Um den Preis können sich Autorinnen und Autoren bewerben, die in Rheinland-Pfalz geboren worden sind oder dort leben oder die durch ihr literarisches Schaffen mit dem kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz besonders verbunden sind. Das Preisgeld wird auf drei Preisträgerinnen beziehungsweise Preisträger verteilt. Über die Vergabe des mit 5.000 € dotierten Hauptpreises entscheidet eine Fachjury. Diese wählt zwei weitere Preisträgerinnen beziehungsweise Preisträger aus. Das Publikum der Preisverleihung entscheidet dann, wer von diesen beiden den mit 3.000 Euro und werden mit 2.000 Euro dotierten weiteren Preis erhält.
Einzureichen sind maximal 10 Seiten (Schriftgröße: Arial 12) aus einem noch nicht abgeschlossenen Manuskript, ein Exposé zu diesem Projekt sowie biografische und bibliografische Angaben. Zugelassen sind alle belletristischen Gattungen. Einzusenden sind diese Unterlagen in zweifacher Print-Ausfertigung und per Mail an das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Referat 15221, Postfach 32 20, 55022 Mainz. Einsendeschluss ist Mittwoch, 28. März 2018 (es gilt das Datum des Poststempels).
Wie bereits in den zurückliegenden drei Jahren werden die Bewerbungen zum Gegenstand einer germanistischen und literaturwissenschaftlichen Lehrveranstaltung am Campus Landau der Universität Koblenz-Landau. Mit der Abgabe ihrer Bewerbung erklären sich die Autorinnen und Autoren implizit damit einverstanden, dass sich Studierende der Universität Koblenz-Landau mit dieser beschäftigen. Autorinnen und Autoren, die den Martha-Saalfeld-Förderpreis schon einmal erhalten haben, können sich nicht noch einmal bewerben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.