Sinsheim/ Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 26-jährigen gambischen Staatsangehörigen.
Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, sich knapp 260 Gramm Marihuana beschafft zu haben und mit den Betäubungsmitteln Handel treiben zu wollen. Durch den Verkauf wollte er sich eine Einnahmequelle von nicht unerheblichem Umfang verschaffen.
Bei einer Kontrolle der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Sinsheim am Mittwoch, gegen 06.30 Uhr, konnten Einsatzkräfte der Polizei im Zimmer des Tatverdächtigen Gambiers das Rauschgift sicherstellen. Er wurde daraufhin vorläufig festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde der 26-jährige Asylbewerber am Donnerstagvormittag der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Diese erließ gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgrund bestehender
Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Der Beschuldigte wurde danach in eine Justizvollzuganstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Heidelberg dauern an.