Neckar-Odenwald-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Buchen / Hardheim / Osterburken: Mehrere Wildunfälle
Zu drei Wildunfällen wurden Beamte des Polizeireviers Buchen zwischen Mittwochabend und Donnerstagmorgen gerufen. Der erste Zusammenstoß zwischen einem Reh und einem Toyota eines Autofahrers ereignete sich gegen 18.30 Uhr auf der Kreisstraße zwischen Götzingen und Eberstadt. Das Fahrzeug wurde dabei beschädigt. Das Reh sprang in den Wald davon. Ebenfalls Sachschaden entstand an einem Audi Q 3, dessen Fahrer gegen 0.15 Uhr auf der Landstraße zwischen Adelsheim und Osterburken mit einem Fuchs kollidierte. Auch in diesem Fall dürfte das Tier den Zusammenstoß überlebt haben, da der Fahrer bremsen konnte und es nur zu einem leichten Aufprall kam. Beim Eintreffen der Polizei war Meister Reineke bereits verschwunden. Während die Autofahrer sich bei den Unfällen in Buchen und Osterburken richtig verhielten, ließ ein weiterer in Hardheim die Verhaltensregeln nach einem Wildunfall außer Acht. Dem Polizeirevier Buchen war gegen 4.20 Uhr ein verletztes Reh auf der Landstraße zwischen Hardheim und Külsheim gemeldet worden Der verständigte Jagdpächter fand an der genannten Stelle ein schwer verletztes Tier vor, welches augenscheinlich angefahren worden war und von ihm von seinen Leiden befreit werden musste. Ein unbekannter Fahrzeugführer hatte das Reh offenbar angefahren und die Fahrt fortgesetzt ohne den Jagdausübungsberechtigten oder die Polizei über den Unfall zu informieren. Diese Verständigung ist Pflicht und hat unter anderem zur Folge, dass einem verletzten Tier geholfen oder Leiden erspart werden können und dass dem Verkehrsteilnehmer die Schadensregulierung erleichtert wird.
Mosbach: Ungebetener Übernachtungsgast
Einen Schrecken muss ein Verantwortlicher eines Mosbacher Hotels in der Hauptstraße bekommen haben, als er in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag nach verdächtigen Geräuschen ein Zimmer überprüft hat. Der Raum war nämlich nicht wie zu erwarten leer gewesen, sondern ein Mann hatte sich Zugang zu dem Hotelzimmer verschafft und bis kurz vor Eintreffen des Verantwortlichen dort genächtigt. Der Unbekannte ergriff durch einen Sprung aus dem Fenster die Flucht und konnte trotz sofort eingeleiteter Fahndung der Polizei nicht angetroffen werden. Wie genau der Mann an den Schlüssel gekommen ist, muss noch ermittelt werden. Fest steht aber, dass der Mann einen Schlüssel unberechtigt an sich genommen haben muss und so Zutritt in die Räumlichkeiten des Hotels hatte. Der Unbekannte hat also nicht nur einen Hausfriedensbruch begangen, sondern zu einem vorherigen Zeitpunkt vermutlich auch einen Schlüssel gestohlen. Eine konkrete Beschreibung des Mannes liegt nicht vor, dennoch bittet das Polizeirevier Mosbach Zeugen, die möglicherweise in der Nacht auf Donnerstag gegen 3.30 Uhr verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, unter der Telefonnummer 06261 8090 um Hinweise.
Haßmersheim: Zeugen nach Unfallflucht gesucht
Sachschaden in Höhe von rund 300 Euro verursachte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer im Zeitraum von Dienstagabend bis Mittwoch in der Theodor-Heuß-Straße in Haßmersheim. Ein 32-Jähriger hatte seinen Firmenwagen, einen Kleintransporter der Marke Ford, in Höhe der Hausnummer 19 abgestellt und musste bei seiner Rückkehr am Mittwochmorgen, gegen 8 Uhr, feststellen, dass der linke Außenspiegel beschädigt war. Der Unfallverursacher hat den Schaden weder dem Geschädigten gemeldet, noch die Polizei verständigt, weshalb nun Zeugen gesucht werden, die sich unter der Telefonnummer 06261 8090 melden sollen.
Elztal: Feuerwehreinsatz nach Kaminbrand
Rund 15 Einsatzkräfte der Feuerwehren Elztal und Mosbach mussten am Mittwochvormittag zu einem Brand in der Mozartstraße in Elztal ausrücken. Dort hatten zuvor Flammen aus dem Kamin eines Hauses geschlagen. Die Feuerwehr hatte das Feuer, welches bereits durch einen anwesenden Mann bekämpft worden war, schnell unter Kontrolle. Sie musste aber auch Teile des Kamins abtragen, da eine Ausbreitung der Flammen andernfalls nicht komplett ausgeschlossen werden konnte. Die ebenfalls verständigte Polizei musste nicht tätig werden, da dem Feuer keine strafbare Handlung zugrunde lag. Der zuständige Schornsteinfeger kam aber vor Ort und nahm den Brandort in Augenschein.