Thaleischweiler-Fröschen – Am heutigen Tage wurde der am 31.01.2018 gegen die 30-Jährige ergangene Haftbefehl wegen Beihilfe zum Totschlag auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht, Ermittlungsrichter, Zweibrücken aufgehoben.
Das von der Mutter abgelegte Geständnis wurde einer umfassenden Überprüfung anhand der Ergebnisse von Kriminaltechnik und Rechtsmedizin sowie Zeugenaussagen unterzogen. Die Aufhebung des Haftbefehls erfolgte, nachdem der zunächst gegen die 30-jährige Beschuldigte bestehende dringende Tatverdacht der Beteiligung an der Tötung des Lebensgefährten der Mutter nach den Ermittlungsergebnissen nicht aufrechterhalten werden kann.
Nach den rechtsmedizinischen Gutachten führte der von der Mutter ausgeführte Stich binnen Sekunden zum Eintritt des Todes. Eine Hilfeleistung der Tochter zugunsten des Opfers war nicht mehr möglich. Zwar beseitigte die Tochter gemeinsam mit der Mutter im Anschluss die Spuren am Tatort und versuchte, die Tat als Unfallgeschehen darzustellen.
Grundsätzlich ist das Beseitigen von Spuren als Strafvereitelung zu werten. Dafür kann die Tochter strafrechtlich nicht belangt werden, denn sie handelte zugunsten ihrer Mutter und damit einer nahen Angehörigen.
Trotz Aufhebung des Haftbefehls bleibt die 30-Jährige wegen eines in einem anderen Verfahren ergangenen Haftbefehls (Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht nach § 145a StGB) weiter in Untersuchungshaft.
Thaleischweiler-Fröschen: Tötungsdelikt – Geständnis der Lebensgefährtin