BAB 61, Gemarkung Dannstadt (ots) – Am Montag (05.03.2018) kontrollierte der Schwerverkehrskontrolltrupp der zentralen Verkehrsdienste gegen 13:00 Uhr auf der BAB 61 ein in England beladenes, rumänisches Fahrzeuggespann, bestehend aus einem Kleintransporter und einem Anhänger.
Zugfahrzeug und Anhänger waren jeweils voll beladen mit Haushaltsgütern mit dem Ziel Rumänien. Den kontrollierenden Beamten fiel gleich auf, dass das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs offensichtlich überschritten ist. Eine Verwiegung vor Ort ergab, dass der reguläre 3,5-Tonner tatsächlich ein Gewicht von 5 Tonnen auf die Waage brachte. Somit war das zulässige Gesamtgewicht um mehr als 42 Prozent überschritten und für das Gespann zunächst die Fahrt beendet. Ein Teil der Ladung muss nun vor Ort auf ein anderes Fahrzeug umgeladen werden, da auch der 2-Tonner-Anhänger voll ausgeladen war.
Diesbezüglich wurde bei dem ausländischen Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 260 Euro erhoben. Den Halter bzw. den Spediteuer trifft es härter, gegen ihn wird ein sogenanntes Einziehungsverfahren betrieben, um den kompletten Erlös dieses Transports in Höhe von ca. 2500.– Euro einzuziehen, da er diesen Transport unter den vorgefundenen Umständen gar nicht hätte durchführen dürfen. Damit noch nicht genug, stellten die Beamten zudem fest, dass weder Fahrer noch Beifahrer eine Fahrerkarte in das vorgeschriebene Kontrollgerät gesteckt hatten. Da hierdurch nicht nachvollzogen werden konnte, wie viele Stunden das Fahrpersonal nun gefahren ist, wurde eine Zwangspause von 11 Stunden verordnet und eine Anzeige für das Bundesamt für Güterverkehr gefertigt, welches nochmal eine saftige Geldbuße für Fahrer, Beifahrer und Halter nach sich zieht.
Um sicher zu gehen dass das Fahrzeug nicht mehr weiterfahren kann, wurde es sozusagen “an die Kette gelegt” (siehe Bild).