Darmstadt – Wie jedes Jahr werden nach den Sommerferien viele Jugendliche ihre ersten Schritte ins Berufsleben antreten. Bevor sie ihre Arbeitsstelle antreten können, sind sie nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, sich einem Gesundheitscheck zu unterziehen. Der Arzt soll feststellen, ob der Jugendliche körperlich und geistig für die anstehenden Tätigkeiten geeignet ist und somit Gesundheitsschäden infolge der ersten Beschäftigung vermieden werden können. Der Jugendliche kann hierzu einen Arzt seiner Wahl aufsuchen.
Für diese Untersuchung hat der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein dem Arzt vorzulegen; den Schein erhält er unter Vorlage seines Personalausweises bei dem zuständigen Meldeamt seines Wohnsitzes.
Nach erfolgter Untersuchung erhält der Jugendliche von dem Arzt eine Bescheinigung, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist.
Die Kosten der Untersuchung trägt das Land Hessen.
Eine Erstuntersuchung ist auch dann notwendig, wenn der Jugendliche nach Schulabschluss ein Freiwillig Soziales Jahr absolvieren möchte.
Das Erfordernis dieser Untersuchung entfällt allerdings für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.
Leichte Arbeiten sind die typischen Beschäftigungen in den Schulferien, wie zum Beispiel das Austragen von Zeitungen und Zeitschriften, Botengänge oder das Auffüllen von Regalen ohne schweres Heben sowie kurze Schulpraktika.
Die Erstuntersuchung ist 14 Monate gültig; wechselt der Jugendliche nach weniger als 14 Monate zu einem anderen Arbeitgeber erhält er die ursprünglich ausgestellte Bescheinigung vom Erstarbeitgeber zurück. Diese ist dann dem neuen Arbeitgeber vorlegen.
Weitere Informationen zum Thema erfahren Sie auch der Webseite des RP Darmstadt.
Ansprechpartnerin bei Fragen:
Gabriele Hoffmann
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
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