Trier, Kaiserslautern, Saarbrücken (ots) – Am Sonntag, den 11. März 2018 führte die Bundespolizeidirektion Koblenz in der Zeit von 10-18 Uhr im Grenzgebiet zu Frankreich, Luxemburg und Belgien eine sogenannte Hubschraubersprungfahndung durch.
Die Hubschraubersprungfahndung ist eine planmäßig vorbereitete, befristete und gezielte, mit Einsatzschwerpunkten durchgeführte Suche nach Personen oder Sachen unter Verwendung von Polizeihubschraubern als Einsatzmittel.
Zum Einsatz kamen zwei Hubschrauber des Modells EC155, die 14 Beamte der Mobilen- Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ) schnell und dynamisch zwischen verschiedenen mobilen Kontrollstellen in den Bereichen Trier, Bexbach und Kaiserslautern transportierten, um Verdrängungseffekte von Kontrollmaßnahmen an den überregionalen Autobahnverbindungen BAB 6, BAB 8, BAB 64 und BAB 60 auf andere Routen und Strecken aufzufangen. Diese Form der Fahndung ist für das polizeiliche Gegenüber unberechenbar, deckt gleichzeitig einen großen Einsatzraum ab und wirkt damit effizient.
Die Bundespolizeidirektion Koblenz, die örtlich für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig ist, identifiziert auf Grundlage einer permanenten Lagebeurteilung Einsatz- und Kriminalitätsschwerpunkte. An diesen erkannten Einsatz- und Kriminalitätsschwerpunkten setzt die Bundespolizei ihr Personal zeitlich und örtlich flexibel ein. Hiermit verfolgt sie einen raumorientierten Ansatz, das heißt sie ist in der gesamten Fläche und nicht nur an einzelnen Punkten präsent, um so kurzfristig auf polizeiliche Anlässe oder längerfristig auf Lageentwicklungen zu reagieren.
2017 stellte die Bundespolizeidirektion Koblenz insgesamt 3737 Personen fest, die unerlaubt eingereist sind oder sich unerlaubt aufhielten. Weit mehr als die Hälfte dieser Feststellungen erfolgten in den Zuständigkeitsbereichen der Bundespolizeiinspektionen Bexbach, Kaiserslautern und Trier. Die Hubschraubersprungfahndung war deshalb die folgerichtige Schwerpunktmaßnahme in diesem Bereich.
Insgesamt kontrollierte die Bundespolizei 693 Personen. Hierbei kam es zu 23 Fahndungstreffern, wobei es sich um einen Vollstreckungshaftbefehl, vier Feststellungen von unerlaubt eingereisten Ausländern einschließlich einem Fall der Beihilfe zur unerlaubten Einreise und acht Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz handelte.
Nach Abschluss der Fahndung stellte der Präsident der Bundespolizeidirektion Koblenz, Joachim Moritz fest: „Ich bin sehr zufrieden mit dieser flexiblen und dynamischen Form der Grenzfahndung. Dies ist ein Mittel um unseren gesetzlichen Auftrag an der Grenze zu Frankreich, Luxemburg und Belgien zu erfüllen.“